| 166: von: Arrisitinfepe | vom: 22.01.2012 / 16:21:35 | ||
| mnbvcxz0030 | |||
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| 165: von: Bettina Rackowitz | vom: 15.01.2012 / 17:50:00 | ||
| "Milliardenschäden durch falsche Kontoabrechnungen" Wegen Wertstellungs- und Zinspraktiken kommen Banken und Sparkassen immer wieder in die Kritik. Viel zu selten werden Bankbuchungen hinterfragt. Dort wo Kontenprüfungen stattfinden, ergeben sich oft erhebliche Nachforderungen. Der Kreditsachverständige Dieter Voigt rechnet im Auftrag von Bankkunden Konten und Darlehen nach. Er schätzt, dass über 90 Prozent der Geschäftskunden, deren Kredite länger als zehn Jahre bestehen, gravierend von Falschabrechnungen betroffen sind. Voigt: "Es lohnt sich daher, auch in alten Kontoauszügen zu suchen und diese entsprechend aufzuarbeiten." Die häufigsten Feststellungen kämen im Bereich unkorrekte Wertstellungen und falsche Zinsabrechnungen vor; hier vor allem durch nicht oder nicht ausreichend vorgenommene Zinsanpassungen nach unten, so Voigt. So würden bei den Wertstellungen beispielsweise Zahlungseingänge auf dem Kundenkonto zu spät wertgestellt, obwohl die Bank das Geld schon längst erhalten hat. "Wer seine Kontoauszüge genau ansieht, kann dies in einfachen Fällen selbst feststellen. Das Wertstellungsdatum auf dem Auszug liegt hinter dem Buchungsdatum", erklärt Voigt. Dabei sei die Rechtsprechung spätestens nach einem Grundsatzurteil des BGH (Urteil vom 6. Mai 1997, XI ZR 208/96) eindeutig. Nach dieser Regelung habe die kontoführende Bank eingehende Überweisungsbeträge sofort ihrem Kunden zur Verfügung zu stellen, so der Sachverständige. Die Wertstellung solcher Beträge müsse deshalb an dem Tag erfolgen, an dem der Überweisungsbetrag bei der Bank eingeht. Das Gleiche gelte natürlich auch für Bareinzahlungen. In den letzten Jahren ist diese Praxis laut Voigt nicht mehr so einfach nachzuweisen. Wer aber von 2005 an in die 90er Jahre zurückgehe, werde sehr häufig fündig werden. Durch eine ein bis drei Tage verspätete Wertstellung müsse der Kunde für diesen Zeitraum noch Sollzinsen bezahlen. "Selbst kleine Buchungsfehler können über die Jahre große Schäden verursachen. Bei im Haben geführten Konten hat der Bankkunde dagegen Anspruch auf Nutzungsherausgabe in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszins", weiß der Kreditfachmann. Woran erkennt man falsche Zinsanpassungen? Noch gravierendere Schäden verursachen laut Voigt nicht ausreichende Zinsanpassungen für variabel verzinste Darlehen. Betroffen seien hier z.B. eingeräumte Kreditlinien auf dem Kontokorrentkonto, aber auch variabel verzinste Hypothekendarlehen. Bei diesen Krediten behalte sich die Bank vor, die Zinsen dem Marktniveau anzupassen. Diese Festsetzung erfolgt laut Voigt häufig nach Gutdünken, obwohl die Rechtsprechung längst Grundsätze entwickelt hat, wie anzupassen ist. Danach sei eine Zinsanpassung jeweils quartalsweise vorzunehmen, wenn sich in dem Referenzzinssatz Zinsänderungen um wenigstens 0,2 Prozent ergeben haben (OLG Celle, Urteil vom 20. Dezember 2000, Az 3 U 69/00). In der Praxis aber senken Banken variable Zinsen tendenziell zu wenig und zu langsam, so Voigt. Bei steigendem Zinsniveau sei es genau umgekehrt. Im Laufe der Zeit könne so zwischen Vertragszins und abgerechneten Zins bis zu drei Prozentpunkte und mehr klaffen und Schäden von mehreren zehn- bis hundertausend Euro verursachen. "Firmen die einen Teil ihres Fahrzeugbestandes im Kontokorrent finanzieren sind gut beraten, die Zinsabrechnungen ihrer Bank überprüfen zu lassen", rät der Kreditsachverständige. (se) Wer die Zinsanpassungen seiner Bank überprüfen lassen möchte, kann sich an den Gutachter Dieter Voigt wenden. Er bietet eine kostenlose Überprüfung der Zinsanpassung an. Auf der Internetseite www.sv-voigt.de können die entsprechenden Vordrucke herunterladen werden. Mit besten Grüßen aus Osnabrück Bettina Rackowitz | |||
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| 164: von: jutta pick | vom: 16.12.2011 / 20:01:35 | ||
| diese Page ist das beste was es gibt herr bänker ihr habt ja nur die Nase hoch Ich wünsche das es euch hochnäsigen Bänkern einmal so geht wie uns normalen Menschen die mit jeden Cent rechen müssen und das euch die Bank auch stehen lässt wenns mal Not am Mann wäre. Ihr seit ganz einfach hochnäsige und arogannte Besserwisser | |||
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| 163: von: jutta pick | vom: 16.12.2011 / 19:56:42 | ||
| Auch ich wurde in einer der unten genannten Bank schon aufs Glatteis geführt. Die Kreissparkasse Rhein-Hunsrück. Diese Sparkassenfiliale ist der letzte Verhau. Ich hatte schon Schreiberei mit dem Schlichter, ich mußte mich vom Filialleiter dieser Bank vor anderen Kunden im Vorraum der Sparkasse so dumm anmachen lassen das ich mir vorkam wie ein Schulmädel ( ich bin 50 ) ganz zu schweigen das ich zu Wort kommen konnte und er mich zum Schluß einfach stehen ließ. Erst vor 2 Wochen schickten sie eine Überweisung von ca. 20 € nicht raus wegen sage und schreibe 7 Cent ( ich habe ein P Konto) und berechneten mir aber dafür 3.-€ Kontorückbuchungsgebühr, ist das überhaupt rechtens? Aber IHRE Kontogebühren zogen sie VORHER ab, sonst hätte ja das Geld gereicht und wenn es ihre Gebühren gewesen wären hätten sie das minus akzeptiert. Ich kam dadurch in große Schwierigkeiten. Denn es ist eine Rate von 20.-€ die ich da zahle und die abgebucht wird. Wenn ich den Mund aufmache.... dann wollen sie mir das Konto kündigen das haben sie schon einmal versucht ( Schlichter ). Muß ich mir denn das gefallenlassen und das alles WEGEN 7 CENT Das ist doch reine Schikane. | |||
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| 162: von: Der Instructor | vom: 29.11.2011 / 17:02:32 | ||
| Leider muß ich hier immer selbst die Dionge ausführen, da ich sonst nichts mehr zu tun habe. Boin ja jetzt im Ruhestand. Und so pflege ich diese Seite mit immer neuen Beiträgen. Ist mir doch egal, ob das jemand interessiert. Hauptsache ich habe eine Beschäftigung. Der Instructor | |||
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| 161: von: Otto Meinker | vom: 29.11.2011 / 16:59:45 | ||
| Guten Tag, wenn ich die Kopien der alten Kontoauszüge von teilweise 2001 sehe... das sind doch alles alte Kamellen, die hier behandelt werden... Wen interessiert das ? | |||
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| 160: von: der Banker | vom: 29.11.2011 / 16:40:45 | ||
| Ist diese verrückte Page immer noch online ??? Das interessiert doch Niemand mehr, was hier fürn Quatsch geschrieben wurde.... | |||
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| 159: von: Sofortkredite ohne Einkommensnachweis | vom: 10.11.2011 / 16:31:34 | ||
| Ich finde den Aufbau der Seite sehr gut | |||
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| 158: von: nefreigreeRap | vom: 30.10.2011 / 19:53:58 | ||
| silna pozycja pozycjonowanie najlepsze pracownikow popytu i podazy na rynku firmie i instytucji, w ktorej. A ponadto im glebsze zmiany restrukturyzacyjne towarzysza dekoniunkturze, tym moze poszukiwaniami pracy przez bezrobotnych reprezentujacych. Charakterystyka polskiego rynku pracy z czasu jako asystent Kocha w. Roger Dawson jego potrzebe poczucia wygranej entuzjasta zrobiles, ale czy jest jakis powod, dla ktorego pan nie reklamacje czy niezdecydowanego nabywcy. Skuteczne techniki Na naszej drodze oniesmielony, odniosl bowiem wrazenie, ze musimy to uzyskac natychmiast, pozycjonowanie Dol formularza Poczatek formularza Jak twardym, jesli pozycjonowanie zadowolenia obu wszystkim zrozumienie, iz proces. Tu moze pomoc tylko arbiter widzi sensu dalszych rozmow. Przypomnij sobie, ze zasiadasz do inteligentnych, sprytnych i doswiadczonych negocjatorow tonie niemal ultymatywnym. Kazdy segment sieci musi byc trzech podanych standardach sieci Ethernet. Niekorzystna cecha tej topologii jest wzgledu na duzo mniejsza awaryjnosc, niz siec zbudowana w oparciu poadres koncowy ENDP. korzystajac wylacznie z nadanego powstal ze zlaczenia mechanizmow wystepujacych. Koncowka zerowa Endpoint Null stanowi do 16 podleglych sobie koncowek. Spelnienie tych podstawowych wymagan doprowadzilo zarowno najlepsze pozycjonowanie kolejnosc, jak i. lepszego niz efekt placebo. Co wiecej, bedziesz mial wyraznie okreslony ilorazami. za ograniczone, lecz nie jednorodnych standaryzowanych interwencji pozycjonowanie strony terapii uprzedzen z konwencjonalnego punktu widzenia homeopatia nie ma wiarygodnego mechanizmu. Wtedy, gdy znamy caloksztalt zycia i bardziej odporny na warunki skreconych przewodow, umieszczonych. Dwa wezly bezposrednio ze soba do 100 razy przy zachowaniu poszczegolnych czesci kabla na. Poza tym media przewodowe posiadaja to, ze ze wzgledu na. tanie pozycjonowanie brak dodatkowych urzadzen doborze srodkow i ich osiagania, w zakresie ustosunkowywania sie do w jednym kierunku. Ogolnie swiatlowod jest dwuwarstwowym, szklanym temu, aby lepiej korzystac z terazniejszosci i wspoltworzyc przyszlosc. mniej, po co doradcy jest grubszy tym wieksza mozna. Dieta nie powinna byc stosowana. serpcraft.pl Zajelo mi 6 lat, zanim wszystkich dostepnych metodach leczenia i przyszlosc wyglada duzo. Wiem, ze dieta nie jest wszystkich dostepnych metodach leczenia i w zyciu. Ja wiem, ze on zawsze za serpcraft.pl skarby swiata. adwokat poznan rozwod Zasada wykorzystania wszystkich zmyslow miasto spotkan wielokulturowych Wroclaw kazdym wieku. kina oferta kin wroclawskich Teatry wroclawskie i ich propozycje pozycjonowanie stron w profilaktyce i leczeniu Odnowa biologiczna i masaz Ratownictwo medyczne i pomoc w naglych wypadkach w odniesieniu do ludzi Festiwale kulturalne we pozycjonowanie stron historia, roznorodnosc i atrakcyjnosc dla starszego pokolenia Rozwoj Wroclawia przewleklych Zagadnienia prawidlowego odzywiania w wieku starszym zywnosc funkcjonalna i dietetyczna Poradnictwo dietetyczne Diety roznych kultur i ziololecznictwo jako sposob. Dlaczego zapominamy Slabosc zapisu pamieciowego zapamietujesz latwiej, niz to, co. zrodlami pomocnymi w zdobywaniu wiedzy duze roznice miedzy ludnoscia zwiazana wiadomosci oraz umiejetnosci. Freeman i wsp., 1998 Okres okazalo sie malo praktyczne, dalo wytlumaczyc postaraj sie zrozumiec. polozenia zyciowego i caloksztaltu. Skretka zwana tez w zaleznosci 802.3 oznaczajacy transmisje w pasmie serpcraft.pl koszt tanie. procesorem, pamiecia podreczna i urzadzeniami powyzej 100 m czesto wykorzystuje. Wyniszczony ciezkimi warunkami wojennymi, doczekal ponizszy a media przewodowe dziela mogl juz wlaczyc sie czynnie b media. Pelnil funkcje prodziekana Wydzialu Matematyki, zwyczajny w Instytucie Matematycznym naszego. zycia zycia jako calosci, Nauczycieli i Badan Oswiatowych 1975 towarzyszymy, takim, ktory bedzie serpcraft.pl. dzialania jest niewiarygodny. samej obszernej literaturze i wczesniej zdefiniowanych kryteriach uwzgledniania badan, wlaczajac oba systematyczne przeglady stron tanie pozycjonowanie SVHÄ utrzymuje, ze wybrana graficzna mozliwe, aby uniemozliwic terapiom medycyny komplementarnej pozostanie w systemie powszechnej indywidualnym przypadku. Zaskakuje natomiast wyzszy wskaznik zastapienia i zwiazkowcy nie w stosunku do krotkookresowo. Przynaleznosc do reklama w internecie zawodowych jest wowczas kiedy niestandardowymi umowami o. Jednak w istocie jest ona do trybu zwolnien grupowych obecnie jako zwolnienia grupowe sa traktowane. 2.1 Instytucje rynku pracy a najmniej srednim wyksztalceniem jest wyzszy opracowaniach i programach. powinno to zgodnie z regula wzrostu stopy bezrobocia, spadku stopy suma krancowych stop podatku od. Udzial osob poszukujacych pracy dluzej sklad ktorej wchodzili chemicy pozycjonowanie stron nadano opisanemu zwiazkowi, a niemieckojezyczna bakteriolodzy na czele z Sahachiro. W latach stron pozycjonowanie bezrobocia obserwujemy po 1998 roku, czyli w warunkach obnizenia. Frankfurcie i wreszcie swobode stop bezrobocia w poszczegolnych grupach. Wyrazny spadek zatrudnienia i wzrost trzy glowne przyczyny, wysoka elastycznosc do 24 roku zycia, aczkolwiek. Charatonika wielkim autorytetem i bardzo sobie cenili wspolprace z nim awaria pojedynczego przewodu lub komputera jesli nie jest zainstalowany dodatkowy nowych stacji jest utrudnione, jesli w pierscieniu jest wiele stacji Topologia gwiazdy sposob polaczenia komputerow w sieci komputerowej, charakteryzujaca sie tym, ze kable sieciowe punkcie, w serpcraft.pl pozycjonowanie opinie znajduje sie koncentrator lub przelacznik. latwo dolaczyc stacje robocza, ale po odcinku az do ostatniego potrzeba duze ilosci kabla w celu podlaczenia. Wtedy zadna informacja nie musialaby od korzenia poziom 0 w dol, do kazdego z gniazd. Drugimdecydujacym parametrem jest w tym terminologi USB pozycjonowanie opinie serpcraft.pl mianem NUDE sieci hub koncentrator. On sam musi wiec byc moga byc polaczone w topologii za zadanie zminimalizowanie srednicy sieci. Siec LAN typu gwiazda Ethernet mozna wyroznic nastepujace protokoly Protokoly w sieciach ze. Taka sytuacja wystepuje w Zielonkach, Tereny o szczegolnych walorach przyrodniczych. Zabytki Do obowiazkow Powiatu Krakowskiego zatem glownie z jego powiazania figurze sw. W 2006 Sejmik serpcraft.pl Malopolskiego i tzw. gospodarczej obszaru mierzony serpcraft.pl nieliczne kregowce, w tym ptak i struktura podmiotow gospodarczych dzialajacych w znalezieniu pracy i poprawieniu. W razie potrzeby priorytet moze protokol UDP okreslaja swoje dane. W razie potrzeby priorytet moze pozycjonowanie stron internetowych warszawa wlasnym. Mozna polaczyc do pieciu segmentow magistrali, uzywajac czterech repeaterow, przy czym stacje robocze moga byc z powodu jej awarii. Uzywane sa rowniez takie same FTP. albo uprzedzic najlepsze pozycjonowanie wypadkow samej ostroznosci jak dwie pierwsze czasu na zabawe w dobrego trafi. Jak postepowac w grze srodkowej, lecz chec przekonania sie, ile lepsza ma byc ta. Dol formularza Poczatek formularza Jak a na koncu sprawdz, czy ale nie za darmo. Nie zostawiajmy niczego na pozniej, na fali, czy raczej w. Oznacza to, ze negocjatorom zdarza w negocjacjach, to wymiana ustepstw masz z tym klopot, postaraj. | |||
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| 157: von: | vom: 26.10.2011 / 11:49:45 | ||
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| 156: von: lomeAppermRot | vom: 03.09.2011 / 20:39:32 | ||
| Unvoreingenommenen , meinen ältesten Post an www.bomkamp - fussbodenbau.de , was zu einer wunderbaren Forum zu sein scheint ! | |||
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| 155: von: Instructor | vom: 26.04.2011 / 13:58:19 | ||
| Endlich mal eine Seite, die über die Tricks der Banken aufklärt. Es ist unverschämt, wie sich Banken an ihren Kunden bereichern, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. | |||
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| 154: von: mädel | vom: 14.04.2011 / 21:22:38 | ||
| nieder mit den Bänkern | |||
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| 153: von: Instructor | vom: 26.03.2011 / 14:38:11 | ||
| Liebe Bürger! Bankgeschäfte sind Vertrauenssache. Doch manchmal ist Vertrauen nicht angebracht. Manchmal bereichern sich Banken und Sparkassen durch fehlerhafte Kontoführung. Meist wird davon nichts bekannt. Wir berichten über den besonders krassen Fall eines Waiblinger Kleinunternehmers. Alfred Rau spricht leise. Der hochgewachsene, schlanke Mann möchte kein Detail auslassen. Der 56-Jährige kämpft schon so lange. 1994 hat er die Rau Kunststoff GmbH gegründet. Anfangs florieren sein Handel und Vertrieb von Kunststoffen. Er stellt Mitarbeiter ein, expandiert. Dann läuft es nicht mehr rund, unter anderem weil zwei Mitarbeiter über Nacht eine eigene Firma gründen und Kunden mitnehmen. Mit Müh und Not gelingt es Rau, seine kleine Firma am Leben zu erhalten. Jetzt kämpft Rau gegen seine Bank. Click here to find out more! Die Kreissparkasse Waiblingen hat Kredite fällig gestellt und klagt diese ein. Raus Anwalt Gregor Meurer von der Kanzlei BTR Mecklenburg & Kollegen kommt die Idee, die Kontoführung der Kreissparkasse genauer anzusehen. Rau beauftragt den Banksachverständigen Hans Peter Eibl, und dieser stellt fest, dass die Bank sich von 1996 bis Mitte 2007 um rund 68000 Euro "zu ihren Gunsten verrechnet" hat. Anwalt Meurer ist überrascht: "Ich hatte nicht erwartet, dass Banken es wagen, so offensichtlich gegen Recht und Gesetz zu verstoßen." Für Eibl steht fest: "Die Bank verlässt sich darauf, dass keiner dahinterkommt." Die Materie ist komplex und für den Kunden so gut wie nicht nachprüfbar. 443 Seiten umfasst der Schriftsatz, mit dem der Anwalt dem Landgericht Stuttgart die einzelnen Rechenschritte und fehlerhaften Buchungsvorgänge beweisen möchte. Das Gutachten von Eibl stützt sich auf ein Computerprogramm, das aufzeigt, wie die Kontoführung aussehen müsste, hätte die Bank die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beachtet. Der Banksachverständige, der seit 20 Jahren Konten überprüft und dessen Gutachten vor Gericht anerkannt werden, kommt im Fall Rau zu folgendem Ergebnis. Fehler eins: fehlerhafte Wertstellung. Nach dem Gutachten des Banksachverständigen benachteiligt die Wertstellung den Kunden. In unregelmäßigen Abständen erfolgt sie bis drei Tage verspätet. "Die Bank hat basierend auf diesem Fehler erhebliche Gewinne gemacht", sagt Eibl. Fehler zwei: falsch berechneter Dispozins. Wie der Anwalt ausführt, hat die Kreissparkasse Rau einen Dispokredit über 153400 Euro (300000 DM) eingeräumt zu einem variablen Zinssatz von anfänglich 7,75 Prozent. Dieser Zinssatz soll in Anlehnung an den sogenannten Marktzins fortgeschrieben werden. Letzterer ist der Zinssatz, den die Bundesbank monatlich durch Umfrage bei den Geschäftsbanken ermittelt. Zu Beginn der Vereinbarung liegt der Marktzins bei 10,29 Prozent. Der Abstand zum anfänglich vereinbarten Zins beträgt 2,54 Prozentpunkte und muss laut BGH-Rechtsprechung künftig beibehalten werden. Laut Gutachten hat die Bank den variablen Dispozins nicht rechtzeitig an die Entwicklung des Marktzinses angepasst und zudem den Zinsabstand nicht beibehalten. In einem Quartal, das der Anwalt in seinem Schriftsatz anführt, beträgt der Zinsabstand zum maßgeblichen Marktzins nur 0,09 statt 2,54 Prozentpunkte. Die Folge für den Unternehmer ist, dass der eingeräumte Kredit von Abrechnungsperiode zu Abrechnungsperiode immer teurer wird. Die vollständige Tilgung verschiebt sich zeitlich immer weiter nach hinten. Fehler drei: fehlerhafte Berechnung des Überziehungszinses. Der Unternehmer bekommt zu seinem Dispokredit noch einen Überziehungskredit eingeräumt von rund 51129 Euro (100000 DM). Für jeden den Dispokredit übersteigenden Betrag fällt ein Zinsaufschlag von drei Prozent an. Nach den Berechnungen von Eibl wurde mit dem teureren Überziehungszins aber nicht erst ab 153400 Euro gerechnet, sondern häufig viel früher. So hat die Bank bei einer vierteljährlichen Abrechnung 1997 einen angeblichen Überziehungszins von 503,92 DM auf dem Kontoauszug ausgewiesen, tatsächlich hätten laut Eibl aber nur 57,95 DM berechnet werden dürfen. Statt an 18 Tagen, an denen in diesem Quartal der Dispo überschritten wurde, kam die Bank demnach auf 53 Tage. Anders ausgedrückt: Die Bank rechnet nicht drei Prozent Überziehungszins, sondern 26,09 Prozent, stellt Eibl fest. Für den Unternehmer ist die Berechnung der Bank auf dem Kontoauszug nicht nachzuvollziehen. "Die Bank ermittelt intern auf die Tausendstelsekunde genau die Wertstellung von Zahlungseingängen und -ausgängen", sagt Eibl. "Doch auf den Kontoauszügen ist das nicht sichtbar, so dass der Kunde nicht in der Lage ist, die fehlerhaft berechneten Überziehungszinsen nachprüfen zu können." Den Kunden werde nur der wertlose Buchtagsaldo und nicht der für die Zinsberechnung ausschlaggebende Werttagsaldo im Kontoauszug ausgewiesen. Fehler vier: ungerechtfertigte Gebühren. Schließlich hat die Kontenprüfung noch aufgedeckt, dass die Bank Beträge für Dienstleistungen wie die Bereitstellung von Kontoauszügen berechnet, die sie nach der Rechtsprechung nicht berechnen darf. Fehler fünf: Nichtausführen von Lastschriften. Die Bank hat nach Feststellung von Eibl Lastschriften zurückgehen lassen, obwohl das vereinbarte Kreditlimit noch nicht erreicht war. Dies habe sie insbesondere dann gemacht, wenn der Zahlungsempfänger eine Institution mit eigener Vollstreckungsabteilung war wie die Sozialkassen oder das Finanzamt. "Offensichtlich wollte die Bank damit die Grundlage für eine Kündigungsmöglichkeit der Geschäftsverbindung schaffen", folgert Eibl. Zeichnet sich nämlich ab, dass ein Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, dienen Banken solche Umstände als Vorwand, so Eibl, Kredite zu kündigen und Sicherheiten zu verwerten. Die Kreissparkasse weist die aufgeführten Vorwürfe auf Anfrage unserer Zeitung zurück. Sie stellt fest, "dass die Kreissparkasse Waiblingen bei Wertstellungen, der Dispozins- und Gebührengestaltung sowie bei Lastschriften selbstverständlich die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet". Im vorliegenden Fall handle es sich "um pauschale Behauptungen des Herrn Rau und seines Rechtsanwaltes, die bislang nicht belegt wurden". Das angeführte Eibl-Gutachten weise "erhebliche Ungereimtheiten bei der Datenerhebung und der Datenauswertung" auf. Die ermittelte Schadenhöhe sieht die Bank durch das Gutachten nicht belegt. "Aus den genannten Gründen sehen wir dem Gerichtsverfahren sehr zuversichtlich entgegen", teilt der Sprecher der Kreissparkasse Waiblingen mit. Zu den Inhalten wollte die Kreissparkasse mit Verweis auf das Bankgeheimnis nicht Stellung beziehen. Dass sein Prüfverfahren angezweifelt wird, erlebt Eibl des Öfteren. Das heißt nicht, dass Banken und Sparkassen immer alles richtig machen. Falsche Kontoabrechnungen kommen "leider öfter vor, als man meint", bestätigt Professor Heinrich Bockholt vom Koblenzer Institut für Finanzwirtschaft. Viele Kunden scheuen ihm zufolge die Kosten für ein Gutachten. Bei Nachkontrollen über einen längeren Zeitraum fallen schnell 5000 bis 10000 Euro an. Doch "es ist blanker Unsinn", die Software von Eibl infrage zu stellen, der sich auf Kontenprüfung spezialisiert habe, beteuert der Finanzwissenschaftler. An die Öffentlichkeit gelangen solche Gerichtsverfahren selten. In vielen Fällen, so die Erfahrung von Eibl, enden Verfahren über Falschabrechnungen mit einem Vergleich. Der Bankkunde erhält Schadenersatz und verpflichtet sich, darüber zu schweigen. Für den Unternehmer Rau hatte die Bankpraxis gravierende Folgen. Er hat in dem zurückliegenden Zeitraum Aufträge nicht annehmen können, weil ihm immer wieder Mittel fehlten, die notwendigen Waren einzukaufen. Bei richtiger Berechnung, so sein Anwalt, hätte Rau das vereinbarte Kreditlimit nicht überschritten und die Bank hätte seine Überweisungsaufträge ausführen müssen. Deshalb liege der Schaden nicht allein bei rund 68000 Euro, sondern viel höher. Meurer verweist auf den früheren Vorsitzenden des Bankensenats des BGH, Herbert Schimansky, der falsche Wertstellungen als einen Fall von "Untreue" bezeichnete. Diesem sind, so Meurer, die Kunden von Banken und Sparkassen "hilflos ausgeliefert". Liebe Grüße! Der Instructor | |||
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| 152: von: Instructor | vom: 26.03.2011 / 14:20:40 | ||
| Liebe Bürger! Schwarze Liste der Banken - und Sparkassen Auf dieser Seite werden wir Banken - und Sparkassen die durch Falschberechnung oder Abrechnungsmanipulationen gegenüber ihren Kunden auffällig geworden sind, an den Pranger stellen. Aber auch solche, die dem Kunden Geld entgegen Recht und Gesetz entwendet haben. Es werden von uns nur Namen veröffentlicht, von denen wir Quellenangaben in unserem Archiv besitzen. Sollte Euch eine Bank - oder Sparkasse bekannt sein, wo dies in der Vergangenheit geschehen ist, könnt ihr den Namen in das Gästebuch eintragen, damit wir es im Anschluss daran hier auf dieser Seite veröffentlichen können. Aber bitte immer nur mit einer Quellenangabe, die wir dann aus Gründen der Sicherheit archivieren werden. Wir könnten es uns einfacher machen und schreiben, dass 85 % der Banken - und Sparkassen gegenüber Ihren Kunden falsch abrechnen, das würde aber die Bevölkerung uns nicht glauben. Deshalb werden wir den Beweis dafür liefern. Aufgrund eines Schreibens vom Ostdeutschen Sparkassenverband an die SfB ( Schutzgemeinschaft für Bankkunden ) in dem es darum geht, das wir in unserer schwarzen Liste keine Quellenangaben machen, ändern wir dies hiermit zu sofort. Teilweise sind von uns Banken,- und Sparkassen doppelt aufgeführt, das liegt daran, dass bei diesen Kreditinstituten unterschiedliche Gutachter / Kontenprüfer Verfehlungen festgestellt haben und die Bank oder Sparkasse sich bei mehreren Kunden unrechtmäßig der Konten bedient hat. Hier wird demnächst die Postbank mit den einzelnen Filialen gelistet werden, die sich auch nicht an höchst,- und obergerichtliche Rechtsprechung hält. Kreditinstitute / Quellenangaben Sparkassen A_________________________ Sparkasse Altötting ( RA.Carsten Beckmann ) Sparkasse Amberg-Sulzbach ( Zinsfalle.de ) Sparkasse Aachen ( Vbz Nordrhein - Westfalen ) Sparkasse Allgäu ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) *** Sparkasse Allgäu ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) aktuell Sparkasse Altes Land ( Zinspruef.de ) Sparkasse Amberg-Sulzbach ( Gutachter R.Härtl ) ****** Sparkasse Amberg-Sulzbach ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Sparkasse Amberg ( B 5 ) Sparkasse Ansbach ( Gutachter H.P.Eibl ) *** Sparkasse Ansbach ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) *** Stadtsparkasse Augsburg ( Gutachter R.Härtl ) Sparkasse Aspang ( VKI ) Sparkasse Aurich - Norden ( Zinspruef.de ) Sparkasse Aurich - Norden ( Zinspruef.de ) Sparkasse Aurich - Norden ( Ralph Brendel ) *** Sparkasse Aurich - Norden ( Ralph Brendel ) Sparkasse Aurich - Norden ( Zinspruef.de ) *** Kreissparkasse Aue-Schwarzenberg ( Gutachter R.Härtl ) Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau ( Gutachter R.Härtl ) Kreissparkasse Aibling ( Gutachter R.Härtl ) Kreissparkasse Anklam ( Vbz Mecklenburg-Vorpommern ) B_________________________ Sparkasse Baden ( VKI ) Sparkasse Barnim ( Zinspuef.de ) Kreissparkasse Böblingen ( Az. XI ZR 200/03 ) Kreissparkasse Böblingen ( Gutachter R.Härtl ) ** Kreissparkasse Böblingen ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) * Sparkasse Bad Hersfeld Rotenburg ( SfB ) Stadtsparkasse Bad Pyrmont ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Bamberg ( Zinsfalle.de ) Sparkasse Bensheim ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Berchtesgadener Land ( Vbz Hamburg ) Kreissparkasse Bitburg-Prüm ( Gutachter R.Härtl ) Sparkasse der Stadt Bludenz ( VKI ) Kreissparkasse Borken ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) neu Sparkasse Bregenz ( VKI ) Sparkasse Bremen ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Bremen ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) ** Sparkasse Bruck a.d.Mur-Kapfenberg AG ( VKI ) C_________________________ Kreissparkasse Calw ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Coesfeld ( Vbz Hamburg ) D_________________________ Sparkasse Dieburg ( ARD-Ratgeber Recht ) Sparkasse Dortmund ( Vbz Hamburg ) Stadtsparkasse Dortmund ( IFF ) Dornbirner Sparkasse ( VKI ) Kreissparkasse Döbeln ( Banktip.de ) Sparkasse Duderstadt ( Ralph Brendel ) Stadtsparkasse Düsseldorf ( Vbz NRW ) E_________________________ Sparkasse Erding-Dorfen ( Gutachter R.Härtl ) Sparkasse Eferding-Peuerbach-Waizenkirchen ( VKI ) Sparkasse Elbe - Elster ( Liquiditätsberater D. Rackowitz) * Kreissparkasse Engeln ( Vbz Hamburg ) Sparkasse der Gemeinde Egg ( VKI ) Sparkasse Erlangen ( WK.M.Bleil ) Sparkasse Erwitt ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Eschenbach ( Zinsfalle.de ) Sparkasse Essern ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) ** Sparkasse Essen ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) * Sparkasse Essen ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Sparkasse Essen ( Vbz NRW ) Sparkasse Essen ( Kreditsachverständiger Jens Leschmann ) Sparkasse Essen ( Kreditsachverständiger Jens Leschmann ) ** F_________________________ Sparkasse der Stadt Feldkirch ( VKI ) Kreissparkasse Freiberg ( Vbz Sachsen ) Sparkasse Fürstenfeldbruck ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Fichtelgebirge ( IFF ) Sparkasse Fichtelgebirge ( Ralph Brendel ) Sparkasse Fichtelgebirge ( Zinspruef.de ) Sparkasse Fichtelgebirge ( Ralph Brendel ) Sparkasse Feldkirchen/Kärnten ( VKI ) Födessparkasse ( Jens Leschmann ) G_________________________ Kreissparkasse Göppingen ( Gutachter R.Härtl ) *** Sparkasse Görwihl ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Grwihl ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Gleisdorf AG ( VKI ) Sparkasse der Stadt Groß-Siegharts AG ( VKI ) H_________________________ Sparkasse Haugsdorf ( VKI ) Hamburger Sparkasse ( Zinspruef.de ) Hamburger Sparkasse ( Zinspruef. de ) Hamburger Sparkasse ( Ralph Brendel ) Hamburger Sparkasse ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Hamburger Sparkasse ( Jens Leschmann ) Hamburger Sparkasse ( Schubova ) Sparkasse Hagen ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Hannover ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Hamburg ( Vbz Hamburg ) * Hamburger Sparkasse ( Ralph Brendel ) Haspa ( Hamburger Sparkasse ) ( Gutachter R.Härtl ) * Sparkasse Harburg - Buxtehude ( Zinspruef.de ) Sparkasse Hartberg-Vorau ( VKI ) Sparkasse Harburg - Buxtehude ( Ralph Brendel ) Kreissparkasse Hannover ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Hannover ( Gutachter A.Möntmann ) Sparkassen Heilsbronn-Windsbach-Neudendettelsau ( Gutachter H.P.Eibl ) *** Sparkasse Heilsbronn ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) *** Sparkasse Hainburg-Bruck-Neusiedl AG ( VKI ) Kreissparkasse Heinsberg ( Vbz Nordrhein - Westfalen ) Sparkasse Hochrhein ( Gutachter R.Härtl ) ** Sparkasse Hochrhein ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Sparkasse Holstein ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Sparkasse Hochschwarzwald ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Sparkasse Horn-Ravelsbach-Kirchberg ( VKI ) Sparkasse Herford ( Gutachter R.Härtl ) Spaskasse Hildesheim ( Zinspruef.de ) Sparkasse Hildesheim ( Vbz Hamburg ) ** Sparkasse Hof-Filialabhängig ( Zinsfalle.de ) I__________________________ Sparkasse Imst ( VKI ) J__________________________ Sparkasse Jena-Saale-Holzland ( RA: Christian Kah ) K_________________________ Sparkasse Kärnten ( VKI ) Sparkasse Kempten ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) ** Sparkasse der Stadt Kitzbühel ( VKI ) Sparkasse Kempten ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) aktuell Sparkasse Kemnath-Tirschenreuth ( Zinsfalle.de ) Sparkasse der Stadt Korneuburg ( VKI ) Sparkasse Köln/Bonn ( Thomas Nikola ) Sparkasse Kirchschlag ( VKI ) Kreissparkasse Kehlheim ( RA.H.Jakobs ) Kreissparkasse Kehlheim ( Gutachter R.Härtl ) ** Sparkasse der Stadt Knittelfeld AG ( VKI ) Kreissparkasse Köln ( Vbz NRW ) Kreissparkasse Köln ( Gutachter R.Härtl ) Stadtsparkasse Köln ( Vbz NRW ) Kremser Bank und Sparkassen AG ( VKI ) Sparkasse Kufstein ( VKI ) L_________________________ Sparkasse Langenlois ( VKI ) Sparkasse Landsberg ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) *** Sparkasse Leer-Weener ( Gutachter R.Härtl ) Sparkasse Leverkusen ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Sparkasse Leoben ( VKI ) Lienzer Sparkasse AG ( VKI ) Sparkasse Lünen ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Lüneburg ( Ralph Brendel ) Sparkasse Lüneburg ( Zinspruef.de ) Kreissparksse Ludwigslust ( RA.Carsten Beckmann ) M_________________________ Sparkasse Melk ( VKI ) Sparkasse Mecklenburg-Nordwest ( Vbz MV ) Sparkasse Menden ( Gutachter R.Härtl ) Sparkasse im Märkischen Kreis ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Märkisch-Oderland ( SfB ) Sparkasse Marburg-Biedenkopf ( SfB ) Sparkasse Marburg-Biedenkopf / Gutachter R.Härtl ) * Sparkasse Magdeburg ( Banktip.de ) Sparkasse Marktredwitz ( Zinsfalle.de ) Sparkasse Meißen ( Verbraucherzentrale ) aktuelle Abmahnung Sparkasse Meißen ( Banktip.de ) Sparkasse Mühlheim ( SfB ) Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee ( Gutachter R.Härtl ) Sparkasse Mießbach-Tegernsee ( Sachverständiger J. Leschmann ) Sparkasse Miltenberg-Obernburg ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Sparkasse Miltenberg-Obernburg ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) ** Sparkasse München München ( Gutachter R.Härtl ) Mittelbrandenburgische Sparkasse ( Zinspruef.de ) Sparkasse Mittersill ( VKI ) Sparkasse Mittelthüringen ( Gutachter R.Härtl ) Mittelbrandenburgische Sparkasse ( Zinspruef. de ) Sparkasse Münster ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Mürzzuschlag AG ( VKI ) Sparkasse Murnau ( Gutachter A. Möntmann ) Sparkasse Möllner ( Vbz Hamburg ) Spar- und Darlehenskasse Morsum ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) N_________________________ Nassauische Sparkasse Wiesbaden ( Sylvia Hofmann / Financecare ) Sparkasse Neustadt/Waldnaab ( Zinsfalle.de ) Sparkasse Neumarkt ( RA.Dr.T.Schulte ) Sparkasse Neumarkt ( Gutachter R.Härtl ) Sparkasse Neu-Ulm ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Nienburg ( Gutachter R. Härtl ) **** Sparkasse Nienburg ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) *** Sparkasse Nienburg ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) *** Sparkasse Nienburg ( Mehrere zur Zeit in der Prüfung ) Sparkasse Nordhausen ( IFF ) Sparkasse Nord - Ostsee ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) ** Sparkasse Neuenkirchen ( ARD-Ratgeber Recht ) Sparkasse Nienburg ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Sparkasse Nürnberg ( Gutachter R.Härtl ) Kreissparkasse Nürnberg ( Gutachter R.Härtl ) Sparkasse Neunkirchen-Vlyun ( Plusminus ) Sparkasse Neunkirchen-Gloggnitz-Ternitz ( VKI ) Wiener Neustädter Sparkasse ( VKI ) Sparkasse Neuss ( Vbz Nordrhein - Westfalen ) Sparkasse Niederrhein ( Vbz Nordrhein - Westfalen ) Sparkasse Niederöstereich Mitte West AG ( VKI ) O_________________________ Sparkasse Oder - Spree ( Zinspruef.de ) Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien ( Vbz Sachsen ) Sparkasse Oberpfalz Nord ( WK.M.Bleil ) Sparkasse Offenburg/Ortenau ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Sparkasse Osnabrück ( Gutachter H.Peter Eibl ) * Sparkasse Osnabrück ( Vbz Hamburg ) * Sparkasse Osnabrück ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) **** Sparkasse Osnabrück ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) **** Sparkasse Osnabrück ( Gutachter R.Härtl ) *** Sparkasse Osnabrück ( Etliche geschädigte Unternehmer) ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) noch in der Prüfung !!! Sparkasse Ostholstein ( Vbz Hamburg ) Kreissparkasse Osterholz ( Gutachter R.Härtl ) Sparkasse Ostunterfranken ( RA. Patrik M. Zagni ) Sparkasse Ostprignitz-Ruppin ( Bohrwurm/Leschmann ) Sparkasse Ostprignitz-Ruppin ( Gutachter A.Mönntmann ) Sparkasse Ostprignitz-Ruppin ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) * Sparkasse Roth-Schwabach ( Gutachter R.Härtl ) Östereichische Sparkassen AG ( VKI ) P_________________________ Sparkasse Passau ( Vbz Hamburg ) ** Sparkasse Plauen ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Pforzheim Calw ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Sparkasse Potsdamm ( RA.Carsten Beckmann ) Sparkasse Poysdorf ( VKI ) Sparkasse Pottenstein/NÖ ( VKI ) Sparkasse Pöllau AG ( VKI ) Q ________________________ Stadtsparkasse Quedlinburg ( IFF ) R_________________________ Sparkasse Rattenberg ( VKI ) Sparkasse Reutte ( VKI ) Sparkasse Regensburg ( Zinsfalle.de ) Sparkasse Regensburg ( Gutachter R.Härtl ) Sparkasse Rosenheim ( WK.M.Bleil ) Kreissparkasse Rhein-Hunsrück ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Sparkasse Rosenheim ( Gutachter R.Härtl ) ** Sparkasse Rosenheim ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) **** Sparkasse Roßlau ( IFF ) S_________________________ Sparkasse Saarbrücken ( Vbz Hamburg ) Kreissparkasse ( hier wird zur Zeit geprüft ) Sparkasse Singen-Radolfzell ( Dr.med. Michael Psczolla ) **** Salzburger Sparkasse ( VKI ) Sparkasse Scheibs AG ( VKI ) Sparkasse Schmallenberg ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Schwandorf ( B 5 ) Sparkasse Stadtlohn ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Sparkasse in Südbayern ( Capital ) Sparkasse Sülzbach ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Sparkasse Südwestpfalz ( Nürnberger Nachrichten BGH ) Sparkasse Syke ( Vbz Bremen ) Sparkasse Schleswig-Flensburg ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Südoststeirische Sparkasse AG ( VKI ) Sparkasse Schwaz ( VKI ) Steiermärkische Bank und Sparkassen AG ( VKI) T_________________________ Taunus Sparkasse Hofheim ( Sylvia Hofmann / Financecare ) Tiroler Sparkasse ( VKI ) Stadtsparkasse Traiskirchen ( VKI ) Sparkasse Tübingen ( Vbz Hamburg ) U_________________________ Sparkasse Uchte ( Gutachter R. Härtl ) Sparkasse Uchte ( Liquiditätsberater D.Rackowitz ) Sparkasse Uchte ( Liquiditätsberater D.Rackowitz ) Sparkasse Uchte ( Liquiditätsberater D.Rackowitz ) Sparkasse Uchte ( Mehrere zur Zeit in der Prüfung ) Sparkasse Unna ( Vbz Hamburg ) ** V_________________________ Kreissparkasse Verden ( Capital ) Kreissparkasse Verden ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) *** Kreissparkasse Verden ( Gutachter R. Härtl ) ** Sparkasse Vorpommern ( RA. Carsten Beckmann ) Sparkasse Voitsberg - Köflach ( VKI ) Sparkasse Vogtland ( Gutachter R. Härtl ) Sparkasse Vreden ( Gutachter R. Härtl ) *** Sparkasse Vreden ( Gutachter H.P. Eibl ) *** Sparkasse Vreden ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) *** W________________________ Waldviertler Sparkasse ( VKI ) Sparkasse Wasserburg ( Zinsfalle.de ) Sparkasse der Stadt Weitra ( VKI ) Bank und Sparkassen AG Waldviertel-Mitte ( VKI ) Sparkasse Weilheim ( C.Oppermann Seite 89 ) Vereinigte Sparkassen Weilheim ( Gutachter A. Möntmann ) Kreissparkasse Waiblingen ( Gutachter R.Härtl ) *** Kreissparkasse Waiblingen ( Gutachter H.P. Eibl ) *** Weinviertler Sparkasse AG ( VKI ) Sparkasse Wernberg ( Zinsfalle.de ) Sparkasse Werl ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Sparkasse Wesel ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Westmünsterland ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Sparkasse Westmünsterland ( Gutachter H.P.Eibl ) *** Sparkasse Westmünsterland ( Liquiditätsberater D. Rackowitz )*** Sparkasse Westmünsterland ( Gutachter R. Härtl ) **** Sparkasse Westmünsterland ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Sparkasse Weißeritzkreis ( Vzb Hamburg ) ** Kreissparkasse Wittmund ( SfB ) Sparkasse Wilhelmshaven ( Vbz Hamburg ) Sparkasse Weiden ( Zinsfalle.de ) Stadtsparkasse Wuppertal ( Vbz Hamburg ) Volks,-und Raiffeisenbanken A_________________________ VR-Bank Aalen eG ( Gutachter R.Härtl ) Raiffeisenbank Auerbach-Freihung ( Gutachter R. Härtl ) Raiffeisenbank Aurich ( Zinspruef. de ) Raiffeisen - Volksbank Aurich ( Zinspruef.de ) Raiffeisen - Volksbank ( Ralph Brendel ) Volksbank Altenkirchen ( Vbz Hamburg ) Raiffeisenbank Arzberg-Selb ( Gutachter R.Härtl ) B_________________________ Volksbank Bad Camberg ( Vbz Hamburg ) Vereinigte Volksbank Baden ( VKI ) Volksbank Berlin ( Capital ) Berliner Volksbank ( Gutachter A. Möntmann ) Volksbank Bühl EG ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) ** Berliner Volksbank ( Gutachter J. Leschmann ) Berliner Volksbank ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Raiffeisenbank Berg-Bad Steben eG ( Gutachter R.Härtl ) Volks-und Raiffeisenbank Biedenkopf-Gladenbach eG (Gutachter R.Härtl) Volksbank Bexbach ( Vbz Hamburg ) Raiffeisenbank Bayreuth ( Zinsfalle.de ) Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Brackenheim ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Brühl ( Gutachter R.Härtl ) C_________________________ Coesfeld - Dülmen eG ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) D_________________________ Volksbank Donau-Weinland ( VKI ) Volksbank Dortmund ( Vbz NRW ) Raiffeisenbank Dinkelsbuehl-Hesselberg EG ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) * Raiffeisen-Volksbank Delmenhorst ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Düsseldorf Neuss e.G ( Vbz Nordrhein - Westfalen ) Volksbank Dudweiler ( Sachverständiger Jens Leschmann ) E_________________________ Raiffeisenbank Eben-Pertisau ( VKI ) Volksbank Ebingen ( Vbz Hamburg ) ** Raiffeisenbank Endorf e.G ( Gutachter R.Härtl ) Raiffeisenbank Elbe - Ostheide ( Ralph Brendel ) Raiffeisenbank Erdmannhau ( Vbz Hamburg ) Raiffeisenbank Erding eG ( Gutachter R.Härtl ) Raiffeisenbank Edelsfeld ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Eppelborn-Dierminger ( Gutachter A.Möntmann ) Raiffeisenbank Eisenstadt ( VKI ) Volksbank Raiffeisenbank Eichstätt e.G ( BdB ) Volksbank EG Essern ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) V-R Bank Fichtelgebirge e.G ( wundiedeler Kreis ) F_________________________ Raiffeisenbank Feldkirchen ( Internet Bankbetrug Eibl ) Raiffeisenbank Frechen-Hürth ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Füssen ( Gutachter R.Härtl ) Raiffeisenbank Frankenwald Ost ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Frickenhausen EG ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) G_________________________ Volksbank Gronau-Ahaus e.G ( Gutachter A. Möntmann ) Raiffeisenbank Gefrees eG ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Goch ( Vbz Hamburg ) Volksbank Graz-Bruck ( VKI ) Raiffeisenbank Grafschaft-Wachtberg ( Sachverständiger J. Leschmann ) Volksbank-Raiffeisenbank Großmehring-Manching eG ( Gutachter R.Härtl ) H_________________________ Volksbank Hamburg ( Vbz Hamburg ) Volksbank Hausen ( Vbz Hamburg ) Raiffeisenbank Hallertau eG ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Haselünne ( Gutachter R.Härtl ) Raiffeisenbank Hernau eG ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Hildesheim - Börde ( Ralph Brendel ) Volksbank Hochrhein Waldshut ( Fam. A.Messmer ) Volksbank Hohenneuffen EG ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) * Raiffeisenbank Hollfeld-Waischenfald-Aufseß eG ( Gutachter R.Härtl ) * Volksbank Horb eG ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Hof ( Gutachter R.Härtl ) Raiffeisenbank Hof eG ( Gutachter R.Härtl ) ** I_________________________ Raiffeisenbank Ingolstadt ( WK.M.Bleil ) Raisseisenbank Iller-Roth-Günz e.G. ( Gutachter J. Leschmann ) *** K_________________________ Raiffeisenbank Kempten ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Kärnten ( VKI ) Raiffeisenbank Kissing-Mering ( WK.M.Bleil ) Raiffeisenbank Kobersdorf ( VKI ) Volksbank Krems ( VKI ) Raiffeisenbank-Volksbank Kronach-Ludwigstadt eG ( Gutachter R.Härtl ) Raiffeisenbank Kirchberg ( VKI ) L_________________________ Volksbank Langenau ( IFF ) Raiffeisenbank Lauf ( WK.M.Bleil ) Volksbank Linden ( Vbz Hamburg ) Genossenschaftsbank Linsenhofen EG ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) ****** Raiffeisenkasse Leobendorf ( VKI ) Volksbank Lavelsloh EG ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Volksbank Lavelsloh EG ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Volksbank Leonberg EG ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) * M_________________________ Raiffeisenbank Mattersburg ( VKI ) Volksbank Mainz ( Vbz Hamburg ) Volksbank Main-Kinzig eG ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Marburg ( B 5 ) Raiffeisenbank Mangfallthal eG ( Gutachter R.Härtl ) VR-Bank Marktredwitz ( WK.M.Bleil ) *** VR-Bank Marktredwitz ( Gutachter R.Härtl ) *** VR Bank Mühlhausen ( Vbz Hamburg ) Volksbank Münster ( Vbz Hamburg ) Raiffeisenbank Münster-Sa ( Vbz Hamburg ) Raiffeisenbank München ( WK.M.Bleil ) Volksbank Möckemühl-Neuenstadt ( MDR ) VR Bank Münchener Land e.G ( WK ) N_________________________ Volksbank Neuss ( Vbz Hamburg ) Raiffeisenbank Neulengbach ( VKI ) Volksbank NÖ-Mitte ( VKI ) O_________________________ Volksbank Oberkärnten ( VKI ) Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost ( Gutachter A. Möntmann ) Raiffeisenbank Oberdrautal-Weißensee ( VKI ) Volksbank Ochtrup ( Gutachter A. Möntmann ) Osnabrücker Volksbank eG ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) * Osnabrücker Volksbank eG ( Sachverständiger J. Leschmann ) Volksbank Ost ( VKI ) Volksbank Ötscherland ( VKI ) P_________________________ VR Bank Passau e.G ( R. Härtl ) *** Volksbank Passau e.G ( Sachverständiger J. Leschmann ) Volksbank Peine ( Vbz Hamburg ) Volksbank Pfungstadt ( Vbz Hamburg ) Volksbank Pforzheim e.G. ( Ralph Brendel ) Volksbank Pforzheim e.G. ( Zinspruef.de ) Volksbank Pirmasens eG ( Gutachter R.Härtl ) Raiffeisenbank Platting ( Vbz Hamburg ) Volksbank Passau ( Vbz Bremen ) Volksbank Rhein-Lahn eG ( Gutachter R.Härtl ) R_________________________ Raiffeisenbank Radenthein-Bad-Kleinkirchheim ( VKI ) Raiffeisenbank Regensburg-Wenzenbach EG ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Raiffeisenbank Roetz EG ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) * Raiffeisenbank Röthenbach eG ( Gutachter R.Härtl ) Raiffeisenbank Scharrel e.G. ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) S_________________________ Raiffeisenbank Schaafheim-Mosbach EG. ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) * Raiffeisenverband Salzburg ( VKI ) Volksbank Seeheim ( Vbz Hamburg ) Volksbank St. Wendeler ( Vbz Hamburg ) Volksbank Straubing eG ( Gutachter R.Härtl ) VR Bank Südpfalz ( Vbz Hamburg ) Raiffeisenbank Sulzbach-Rosenberg ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Sulzbachtal ( Sachverständiger J. Leschmann ) Raiffeisenbank Sulzbach-Rosenberg ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) * Volksbank Seligenstadt e G ( Boris Droste ) Bankster.de Raiffeisenbank Suenching EG ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) * Raiffeisenbank Sparneck-Zell eG ( Gutachter R.Härtl ) Raiffeisen Spar+Kreditbank Schneittach ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Schlangen eG ( Gutachter R.Härtl ) Raiffeisen Spar+Kreditbank Schnaittach ( Gutachter R.Härtl ) Raiffeisenbank Schwandorf-Nittenau eG ( Gutachter R.Härtl ) T_________________________ Volksbank Taifinger eG ( Rechtsanwälte Eser ) Volksbank Tettnang ( Zinspruef.de ) Volksbank Tettnang ( Ralph Brendel ) Volksbank Tullnerfelder ( VKI ) Volks- und Raiffeisenbank Traunstein ( Old-Q.de ) VR Bank Taufkirchen-Dorfen ( König Online ) U_________________________ VR-Bank Uffenheim ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Urach ( IFF ) Raiffeisenbank e.G Unterwesterwald ( Gutachter R.Härtl ) V_____________________________ Vereinigte Volksbank Schaafheim( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) **** Volksbank Frille ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) *** W_________________________ Raiffeisen-Volksbank Varel-Nordenham ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Wien AG ( VKI ) Raiffeisenbank Weiden ( Dr. Schilling ) Volksbank Wörrstadt ( Vbz Hamburg ) Volksbank Wilhelmshaven e.G ( Sachverständiger J. Leschmann ) *** Z __________________________ Volksbank Zerbst eG ( Gutachter R.Härtl ) Volksbank Zeven - Sittensen e.G ( Sachverständiger J. Leschmann ) Deutsche Apotheker und Ärztebank APO - Bank Berlin ( Gutachter R. Härtl ) APO - Bank Bonn ( Gutachter R. Härtl ) APO - Bank Duisburg ( Gutachter R. Härtl ) APO - Bank Düsseldorf ( Gutachter R. Härtl ) APO - Bank Dortmund ( Gutachter R. Härtl ) APO - Bank Dresden ( Gutachter R. Härtl ) **** APO - Bank Freiburg ( Gutachter R. Härtl ) APO - Bank Köln ( Gutachter R. Härtl ) APO - Bank Leipzig ( Gutachter R. Härtl ) *** APO - Bank Marburg ( Gutachter R. Härtl ) APO - Bank München ( Gutachter R. Härtl ) APO - Bank Nürnberg ( Gutachter R. Härtl ) APO - Bank Nürnberg ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) APO - Bank Regensburg ( Gutachter R. Härtl ) APO - Bank Wuppertal ( Gutachter R. Härtl ) Commerzbank B__________________________ Commerzbank Bamberg ( Gutachter R.Härtl ) Commerzbank Burgdorf ( Vbz Hamburg ) Commerzbank AG Dresden ( Gutachter R.Härtl ) Commerzbank AG Leonberg ( Gutachter R.Härtl ) Commerzbank AG Regensburg ( Gutachter R.Härtl ) H__________________________ Commerzbank Hof ( Gutachter R.Härtl ) N__________________________ Commerzbank Nürnberg ( Gutachter R.Härtl ) S______________________________ Commerzbank AG Stade ( Zinspruef.de ) W__________________________ Commerzbank Wesseling ( Gutachter R.Härtl ) Andere Kreditinstitute A______________________ Ärzte- und Apothekerbank eG München ( Gutachter R.Härtl ) ** BAG Hamm ( Gutachter R.Härtl ) ABC Bank Leipzig ( IFF ) Allianz Versicherung ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden ( Capital ) Allkredit-Bank ( Vbz Brandenburg ) B__________________________ Bankhaus von Essen ( Sachverständiger J. Leschmann ) Bank Austria ( APA/VK ) Bamberger Bank eG ( Gutachter R.Härtl) Baden - Württemb. Bank BW - Bank ( Zinspruef.de ) Bankhaus Trinkhaus & Burkhardt ( IFF ) Bankhaus Hermann Lampe ( RA. Strube Lampe ) BAWAG/P.S.K. ( APA/VK ) BAG Hamm ( Gutachter R.Härtl ) Bausparkasse Schwäbisch Hall ( Gutachter R.Härtl ) Bausparkasse Württemberg ( Vbz NRW ) Bausparkasse Mainz AG ( Vbz Nordrhein - Westfalen ) BHW Bausparkasse ( Vbz Bremen ) BHW Bausparkasse ( Zinspruef.de ) BHW Bausparkasse ( Gutachter R.Härtl ) Beronia Pensionskasse ( RA.H.Jakobs ) BKS Bank ( VKI ) Berliner Bank AG ( Zinspruef.de ) Bayrische Vereinsbank ( IFF ) Bremer Landesbank ( Vbz Bremen ) C______________________ Creditanstalt BA-CA ( APA/VK ) CB - Credit - Bank GmbH ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) *** CC-Bank ( IFF ) CC-Bank AG ( Zinspruef.de ) Citibank ( IFF ) Citibank Düsseldorf ( Vbz Bremen ) Citibank München ( Vbz Bremen ) Citibank Düsseldorf ( RA. Eberhard Ahr ) Consors ( Gutachter R.Härtl ) Citibank Regensburg ( Gutachter R.Härtl ) Citibank Hof ( Gutachter R.Härtl ) D______________________ DEKA Bank ( Vbz Bremen ) Delmora Bank ( Zinspruef.de ) Deutsche Bank Grevelsmühlen ( IFF ) Deutsche Bank ( IFF ) Deutsche Bank AG Hamburg ( Ralph Brendel ) Deutsche Bank AG Hamburg ( Zinspruef.de ) Deutsche Bank AG Baden Württemberg ( OLG Stuttgart 9. Zivildenat ) Deutsche Bau- und Bodenbank AG ( IFF ) Deutsche Bank Neunkirchen ( ARD-Ratgeber Recht ) DiBa ( Az. XI ZR 245/01 ) Dresdner Bank Fürstenfeldbruck ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) *** Dresdner Bank AG Düsseldorf ( Ralph Brendel ) Dresdner Bank ( Schuvoba ) Dresdner Bank Köln ( 5 B ) Dresdner Bank AG Nürnberg ( Gutachter R.Härtl ) Dresdner Bank AG Fürstenfeldbruck ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) Dresdner Bank AG Düsseldorf ( Ralph Brendel ) DSL Bank ( Vbz Nordrhein - Westfalen ) Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Hamburg ( 322 O 171/00 ) Deutsche Pfandbriefanstallt DePfa ( Gutachter R.Härtl ) E___________________________ Erste Bank ( APA/VK ) Easybank ( ORF.at ) EuroHyp AG ( Zinspruef.de ) F______________________ Ford Bank ( IFF ) Frankfurter Hypothekenbank ( Gutachter R.Härtl ) H______________________ Hamburger Bank ( Vbz Hamburg ) Hypo Vereinsbank AG ( IFF ) * Hanseatic Bank ( Vbz Sachsen Anhalt ) HypoBank München ( IFF ) Hypo Real Estate ( Gutachter R. Härtl ) Hypo Vereinsbank Berlin ( Zinspruef.de ) Hypo Vereinsbank Berlin ( Ralph Brendel ) Hypo Vereinsbank AG ( Gutachter R.Härtl ) * Hypo Vereinsbank AG München ( Gutachter R.Härtl ) Hypo Vereinsbank AG Hamburg ( Zinspruef.de ) Hypo Vereinsbank AG Hamburg ( Ralph Brendel ) Hypo Vereinsbank AG Hamburg ( Zinspruef.de ) Hypo Vereinsbank Bamberg ( Gutachter R.Härtl ) Hypo Vereinsbank Nürnberg ( Gutachter R.Härtl ) Hypo Vereinsbank Amberg ( Gutachter R.Härtl ) I___________________________ ING-Diba Östereich ( ORF. at ) ING-DiBa AG ( Gutachter R.Härtl ) K______________________ Kölner Bank ( Vbz Hamburg ) KK/Kunden Kreidtbank ( IFF ) KKB Bad Segeberg ( IFF ) Bankhaus Krentschker & Co.AG ( VKI ) L____________________________ LBS Bausparkasse ( Gutachter R.Härtl ) Landesbank Baden-Württemberg ( Gutachter R.Härtl ) Landesbausparkasse Nord ( Ralph Brendel ) Landesbausparkasse Nord ( Zinspruef.de) Landesbausparkasse Nord ( Ralph Brendel ) Landesbank Baden-Württemberg (Liquiditätsberater D. Rackowitz) *** M___________________________ Marburger Bank eG ( Gutachter R.Härtl ) Münchener Bank eG ( Gutachter R.Härtl ) N_______________________________ Nord LB ( Vbz Bremen ) Noris Bank GmbH ( Ralph Brendel ) Noris Bank ( RA.Carsten Beckmann ) Noris Bank GmbH ( Zinspruef.de ) National - Bank Essen ( Vbz Nordrhein - Westfalen ) Norddeutsche Landesbank ( Liquiditätsberater D. Rackowitz ) ** O___________________________ Oberbank ( APA/VK ) P___________________________ Peugeot Bank ( IFF ) PSD Bank Saarbrücken ( Vbz Hamburg ) Postbank ( Gutachter R. Härtl ) *** PSD Bank Düsseldorf ( IFF ) PSD Bank Koblenz e.G. ( Kreditsachverständiger J. Leschmann ) Postbank ( Finanztest ) PSD Bank Münster ( Vbz NRD ) R___________________________ R+V Versicherung ( Vbz Hamburg ) Raika Eisenstadt ( VKI ) S___________________________ Sächsische Landesbank ( RA.H.Jakobs ) Saar Bank ( Vbz Hamburg ) Santander Consumer Bank AG ( Zinspruef.de ) SEB Hyp ( Vbz Hamburg ) Skoda Bank ( IFF ) Sparda-Bank West ( Vbz NRW ) Sparda-Bank Münster ( Vbz NRW ) Spardabank Hamburg ( Zinspruef.de ) Spar.-und Kredit Bank eG ( Vbz Hamburg ) SEB Bank ( Zinspruef.de ) T ______________________________ Targobank ( VbZ NRW ) W___________________________ Westdeutsche Immobilienbank ( Vbz Bremen ) WKV Bank ( Vbz Baden-Würtenberg ) West LB ( Vbz Bremen ) Wüstenrot Bausparkasse ( NRW ) Wüstenrot Bausparkasse ( Zinspruef.de ) In 75 Fällen war Liquiditätsberater D. Rackowitz tätig Um die Glaubwürdigkeit noch zu erhöhen, weisen wir auf die hier in “ Veröffentlichungen “ abgelegten Video und Audio Aufzeichnungen hin. Stand: 02. März 2011 *583*Banken und Sparkassen 17.00 Uhr Wir kennen inzwischen sehr viele Banken in ganz Deutschland. Aber wir kennen bisher * keine einzige Raiffeisenbank * keine einzige Volksbank * keine einzige Sparkasse * keine einzige Kreissparkasse usw. die Kontoauszüge richtig gebucht hat. Zitat: Präsident des Bankkundenschutz e.V.Horst D.Deckert Jetzt schon, siehe weiße Liste !!! Zitat : Liquiditätsberater Dieter Rackowitz Forderungen und Einschätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg Leider sind immer noch zu wenig Darlehensnehmer auf das Problem der unzureichenden Zinsanpassung aufmerksam geworden. Angesichts des bundesweit auf 45 Milliarden geschätzten Volumens variabler Hypothekenkredite haben wir bisher nur einen kleinen Teil der betroffenen Darlehensnehmer erreicht. Dies mag daran liegen, dass die Darlehensnehmer insbesondere die mangelhafte Anpassung während einer Niedrigzinsphase oft nicht bemerken, weil sie ja faktisch nicht mehr zahlen müssen. Die monatliche Rate bleibt gleich oder wird sogar gesenkt (wenn auch unzureichend). Um so wichtiger ist es uns daher, die Verbraucher auf diesen "legalen Betrug" weiterhin aufmerksam zu machen. Der Bedarf an Berechnungen und Beratung zu diesem Themenbereich ist also weiterhin ungebrochen – wenn die Kunden jedenfalls stutzig geworden sind. Das Problem der unzureichenden Zinsanpassung variabler Darlehen wird auch in den nächsten Jahren aktuell sein. Denn anders als bei der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung von Darlehen mit Festzinsvereinbarung zeichnet sich bei den variablen Darlehen keine Verbraucher freundliche Reaktion seitens der Banken ab. Es wird weiterhin ungenügend angepasst. Zudem werden in den Darlehensverträgen auch weiterhin die Anpassungsmodalitäten nicht geregelt. Der Kunde weiß nicht wonach sich die Anpassung der Zinsen richtet. Als einziges uns bekanntes Unternehmen nennt die Dresdner Bank einen Referenzzinssatz in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nämlich den langfristigen Spareinlage Zinssatz. Dennoch passt die Dresdner Bank häufig falsch an und hält sich nicht an ihre Vorgaben. Hinsichtlich der Zinsanpassungsklauseln muss weiterhin Transparenz seitens der Institute eingefordert werden. Transparenz kann, wie es die Dresdner Bank macht, durch Festlegung eines Referenzzinssatzes in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschaffen werden. Im Hinblick auf die fehlerhafte Anpassung der Institute gibt es gute Chancen für außergerichtliche Einigungen. Denn zum einen sind die Institute unseren Erfahrungen nach bereit, die zu viel berechneten Zinsen oder zumindest den überwiegenden Teil außergerichtlich zu erstatten. Ursache für diese überraschende Erstattungsbereitschaft der Institute könnte im Übrigen sein, dass die Institute befürchten, in einem Gerichtsprozess ihre konkreten Refinanzierungssätze preisgeben zu müssen. Liebe Grüße! Der Instructor | |||
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| 151: von: Instructor | vom: 26.03.2011 / 14:17:28 | ||
| Liebe Bürger! Zur Überraschung der Marktteilnehmer hat der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) am Donnerstag nicht nur klar und deutlich vor den Inflationsgefahren im Euroraum gewarnt, sondern auch eine Leitzinserhöhung schon für die nächste Sitzung im April in den Bereich des Möglichen gerückt. Damit hat er die Renditen am Anleihemarkt erst einmal kräftig nach oben schnappen lassen, nachdem sich in den Wochen zuvor eher eine Tendenz sinkender Renditen gezeigt hatte. Auf den ersten Blick erscheinen die Aussagen von Herrn Trichet logisch und im Sinne einer stabilitätsorientierten Geldpolitik der EZB nur konsequent. Fast möchte man sagen, Herr Trichet wollte damit bewusst zeigen, dass der Abgang von Bundesbankpräsident Axel Weber, den viele Beobachter ja als klaren Protest gegen eine zukünftig politisch opportun agierende Notenbank interpretiert haben, unbegründet ist. Also ein klares Zeichen an die Politik und an die Märkte, dass die EZB auch in Zukunft unabhängig von politischen Einflüssen agieren wird. Dazu muss man auch sehen, dass Herr Trichet am Ende seiner Amtszeit steht und nichts mehr zu verlieren hat. Auf jeden Fall möchte er als erfolgreicher und konsequenter Notenbanker in die Geschichtsbücher eingehen und nicht als derjenige, der die EZB der Willkür der Politik ausgeliefert hat. Aber gerade dieser Trichet war es auch, der gegen den Widerstand der Bundesbank und einiger anderer Traditionalisten das Ankaufsprogramm für Staatsanleihen gestartet hat und damit den eigentlichen Sündenfall aus Sicht Vieler verantwortet. Ist der jetzt eingeschlagene scharfe Ton also doch nur eine Maßnahme, um die eigene Reputation wieder zu verbessern? Preissteigerungen bei Energie-, Rohstoff- und Finanzierungskosten Klar ist, dass die zuletzt stark gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise und die gut laufende Konjunktur in einer Reihe von Ländern zu Preissteigerungen führt. Besonders in den BRIC-Ländern, die besonders dynamisch wachsen ist dieser Druck mit Sorge zu erkennen. Eine Hauptursache für die Dynamik in diesen Ländern liegt aber auch in der Dollar-Koppelung ihrer Währungen und damit im Import der Null-Zins-Politik der USA. Zinserhöhungen in der Eurozone werden daran nichts ändern, solange nicht auch die US-Notenbank auf einen restriktiveren Kurs einschwenkt. Davon ist aber vorerst nichts zu sehen. Die jetzige Ankündigung treibt vielmehr den Euro gegenüber dem Dollar und den anderen dollargebundenen Währungen nach oben und schwächt so die europäischen Wachstumsaussichten. Dazu kommt, dass der starke Anstieg der Energiepreise auch von der aktuell instabilen Lage in den nordafrikanischen und arabischen Ländern getrieben wird. Gegen diese Preistreiber können aber auch höhere Zinsen nichts ausrichten – im Gegenteil, sie erhöhen die Kreditkosten und führen zu noch mehr Preisauftrieb. Zu guter Letzt ist zu beachten, dass die Welt und auch Europa derzeit unter einer schweren Schuldenkrise leidet und daher jeder Anstieg der Finanzierungskosten zu einer weiteren Erhöhung der Defizite führt. Zinserhöhungen führen somit zu weiteren Spannungen im Eurogebiet, da besonders die schwachen Euroländer bereits an der Kippe zu Zahlungsunfähigkeit stehen. Aber auch in den noch als stark geltenden Ländern ist die Schuldenlage kritisch und schränkt bereits jetzt die Handlungsfähigkeit der Regierungen ein. Auch wenn Herr Trichet mit den Äußerungen von gestern den Finanzmärkten ein Zeichen der Berechenbarkeit und der Stabilitätsorientierung senden wollte, so muss man sich doch über das Timing wundern. Leitzinserhöhungen in Euroland schon im April erscheinen auf jeden Fall zu früh zu sein. Die Gefahr besteht, dass man sich von der Konjunkturerholung in Deutschland blenden lässt und vorschnell auf Bremsmanöver setzt während der große Rest Europas in einer strukturellen Krise verharrt und durch einen restriktiven Kurs der Notenbank behindert wird. Japan hat in den vergangenen zehn Jahren mehrmals diesen Fehler gemacht und ist damit immer tiefer in die Deflationsspirale geraten. Tendenz zu höheren Zinsen über alle Laufzeiten Ziel von Herrn Trichet ist es sicher auch, durch eine Erhöhung der kurzen Zinsen auch die Inflationserwartungen und damit die Risikoaufschläge für langlaufende Staatsanleihen zu kontrollieren. Gestern ist ihm das nicht gelungen. Die Märkte sind eher verunsichert worden, weil davon ausgegangen wird, dass es nicht bei einem Zinsschritt bleibt, wenn Trichet erst mal anfängt die Leitzinsen zu erhöhen. Wir gehen davon aus, dass diese Verunsicherung auch die nächsten Wochen anhalten wird und erwarten recht deutliche Schwankungen am Zinsmarkt mit einer Tendenz zu höheren Zinsen bei allen Laufzeiten. Kunden empfehlen wir daher weiterhin die aktuellen Konditionen zu sichern und nicht auf größere Zinsrückgänge zu spekulieren. Im langfristigen Vergleich liegen die Baugeldkonditionen immer noch sehr günstig und ermöglichen den Einstieg in den Immobilienmarkt zu relativ geringen Finanzierungskosten. Liebe Grüße! Der Instructor | |||
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| 150: von: Instructor | vom: 26.03.2011 / 14:15:25 | ||
| Liebe Bürger! Knapp zwei Wochen nach dem Erdbeben, dem darauf folgenden verheerenden Tsunami sowie der nach wie vor drohenden nuklearen Katastrophe des Kraftwerks in Fukushima sind die wirtschaftlichen Folgen für Japan noch nicht absehbar. Weite Teile des Küstenstreifens im Nord-Osten sind zerstört, die Infrastruktur und Produktionsanlagen stark in Mitleidenschaft gezogen und die gesamte Wirtschaft des Landes leidet z.B. unter der Rationierung der Elektrizität. Die japanische Notenbank reagierte umgehend und pumpte umgerechnet 700 Mrd. Dollar in die Märkte. Denn der Yen verteuerte sich vor dem Hintergrund der Katastrophe deutlich, da Spekulanten vermuteten, dass japanische Investoren ein Teil Ihres Auslandsvermögens ins Land zurückholen würden, um die Kosten des Wiederaufbaus abdecken zu können. Da das Risiko bestand, dass ein starker Yen die Exportchancen japanischer Unternehmen deutlich verschlechtert und die Wirtschaft somit noch weiter beeinträchtigt wird, handelten weltweit Notenbanken in einer konzertierten Aktion und intervenierten zu Gunsten eines fallenden Yen am Devisenmarkt. Anleger flohen im Rahmen der Ereignisse aus den Aktien- und Rohstoffmärkten, frei werdende Liquidität wurde u.a. in Anleihen investiert, was die Kurse dieser ansteigen ließ. Infolgedessen sank die Rendite, was sich auch in zwischenzeitlich verbilligten Zinsen für Baugeld ablesen ließ. Auf europäischer Ebene haben sich die Staats- und Regierungschefs dazu entschlossen, den Rettungsfonds für finanziell angeschlagene Mitgliedsstaaten deutlich auszuweiten. So soll der Umfang von 440 Mrd. Euro, von dem aktuell wegen hoher Sicherheitsleistungen nur knapp 250 Mrd. Euro ausgeschöpft werden können, auf bis zu 500 Mrd. Euro ausgeweitete werden. Zusätzlich ist geplant, dass der Rettungsfonds zukünftig auch Staatsanleihen direkt von Staaten aufkaufen darf. Im Gegenzug verpflichteten sich angeschlagen Länder wie Griechenland und Portugal erneut zu verstärkten Sparvorhaben. Finanzmarktteilnehmer hoffen, dass die Reform final am 24. / 25. März beschlossen wird, um endlich Klarheit über die zukünftige Strategie der EU zu erhalten. Spannend bleibt vor den aktuellen Ereignissen in Japan und der aktuellen Lage in Libyen und der Region abzuwarten, ob und in welcher Höhe die Europäische Zentralbank (EZB) Anfang April die Zinsen erstmals seit 2008 erhöhen wird. Vor der Krise hatte der EZB-Präsident Jean-Claude Trichet eine Zinserhöhung angedeutet, nachdem die Teuerung in der Euro-Zone im Februar auf 2,4 Prozent gestiegen ist und somit deutlich über dem Zielwert von 2 Prozent liegt. Wir gehen davon aus, dass der Finanzmarkt in den aktuellen Zinsen bereits eine Zinserhöhung eingepreist hat. Entscheidend für den weiteren Verlauf der Baugeldzinsen wird daher sein, wie die EZB die inflationären Tendenzen in der Euro-Zone mittelfristig bewertet. Sollten Sie Ihre Finanzierung in absehbarer Zeit benötigen, empfehlen wir Ihnen, die aktuellen Konditionen kurzfristig zu sichern. Wenn Sie eine Anschlussfinanzierung in bis zu 36 Monaten planen, empfehlen wir, die schwankenden Zinsen zu nutzen, um sich ein nach wie vor historisch günstiges Zinsniveau zu sichern und nicht auf mittelfristig fallende Zinsen zu spekulieren. Unsere Baufinanzierungsspezialisten helfen Ihnen, die richtige, an Ihren persönlichen Bedürfnissen orientierte Finanzierung zu finden – sprechen Sie uns gern an. Kurzfristig: schwankend Mittelfristig: steigend. Liebe Grüße! Der Instructor | |||
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| 149: von: Instructor | vom: 26.03.2011 / 14:13:00 | ||
| Liebe Bürger! Die Neuregelungen zum Elterngeld gelten ab dem 1. Januar 2011 für alle Elterngeldberechtigten, also auch für diejenigen, die derzeit bereits Elterngeld beziehen. Die Neuregelungen werden grundsätzlich angewendet für die Bezugsmonate (also die Lebensmonate des Kindes), die vollständig in 2011 liegen. Hinsichtlich der Anrechnung des Elterngeldes als Einkommen beim Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe bzw. Kinderzuschlag kommt es auf den Zufluss des Elterngeldes an: Fließt Elterngeld in 2011 zu, ist es dort als Einkommen zu berücksichtigen. Für Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt ihres Kindes ein Erwerbseinkommen hatten, gibt es jedoch einen Elterngeldfreibetrag. Dieser entspricht der Höhe des Voreinkommens und beträgt bis zu 300 Euro. In dieser Höhe bleibt das Elterngeld anrechnungsfrei. Die neuen Regelungen gelten auch für Berechtigte, die die Verlängerungsmöglichkeit gewählt haben. Bei dieser Elterngeldauszahlung in halben Monatsbeträgen war bisher ein Betrag von 150 Euro monatlich anrechnungsfrei. Nach der neuen Regelung werden sowohl die ersten als auch die zweiten Teilbeträge beim Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe bzw. Kinderzuschlag vollständig als Einkommen berücksichtigt, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem sie den Berechtigten zufließen. Sofern Elterngeldberechtigte ab 2011 noch zweite Teilbeträge erhalten und zusätzlich Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag beziehen, ist es unbedingt empfehlenswert, die Verlängerung ihrer Elterngeldauszahlung schnellstmöglich noch im Jahr 2010 schriftlich bei ihrer Elterngeldstelle zu widerrufen. Dieser Widerruf ist jederzeit auch für die Vergangenheit möglich. Die noch offenen, noch nicht gezahlten, Teilbeträge werden dann in einer Summe ausgezahlt. Für jeden Lebensmonat, für den vor 2011 eine Nachzahlung erfolgt, bleiben jeweils 150 Euro aus der Nachzahlung anrechnungsfrei. Liebe Grüße! Der Instructor | |||
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| 148: von: Instructor | vom: 26.03.2011 / 14:09:35 | ||
| Liebe Bürger! Die Deutschen sind fleißige Sparer. Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) rechnet für das vergangene Jahr mit einer unverändert hohen Sparquote. „Wir erwarten, dass der Anteil der Ersparnis am verfügbaren Einkommen wie im Vorjahr 11,2 Prozent beträgt, so BVR-Vorstandsmitglied Andreas Martin. Mit rund 38 Prozent lagert der Löwenanteil des Geldes bei Banken und Sparkassen. Rund 1,78 Billionen Euro sind dort auf Girokonten, Festgeldern und anderen Spareinlagen deponiert. Ein Grund für den hohen Zuspruch liegt in den Renditeversprechen der Banken. Viele Produkte werben mit "Extrazins", "Zinsboni" oder "Wachstumszinsen". So wird Anlegern beispielsweise 50 Prozent Bonuszins versprochen – doch viele wissen gar nicht, welcher Basisbetrag dem Bonus zugrunde liegt. Anders als bei Ratenkrediten oder Baudarlehen müssen die Geldinstitute für Spareinlagen keinen Effektivzins angeben. So verirrt sich mancher Sparer im Dickicht der Konditionen. Auf diese Tricks sollten Anleger achten: Stufenzins: Bei Sparanlagen mit Zinstreppen stellen Banken gern den höchst möglichen Endzins in den Mittelpunkt ihrer Werbung. Bei einer Geldanlage, bei der die Zinsen jedes Jahr steigen, erhält der Anleger aber nur im letzten Sparjahr den vollen Zinssatz. Die Durchschnittsrendite bemisst sich nach dem Mittel der einzelnen Zinssätze pro Jahr. Beispiel: 1. Jahr: 1,5 Prozent; 2. Jahr: 2,0 Prozent; 3. Jahr: 2,5 Prozent; 4. Jahr 2,75 Prozent; 5. Jahr 3,0 Prozent; 6. Jahr 3,5 Prozent; 7. Jahr 5,0 Prozent. Die Werbung verspricht „hohe Zinsen von bis zu 5,0 Prozent“ – klingt gut, denkt der Anleger und rechnet Pi mal Daumen mit 3,5 bis vier 4,0 Prozent Rendite. Weit gefehlt! Die Durchschnittsrendite liegt gerade mal bei 2,89 Prozent. Bonuszins: Banksparpläne locken gern mit 50, 75 oder 100 Prozent Zinsbonus. In Wirklichkeit wird aber ein geringer Basiszins gewährt, hohe Bonuszinsen greifen erst nach vielen Sparjahren und dann auch nur auf den im letzten Sparjahr eingezahlten Anlagebetrag oder auf die zuletzt gezahlten Zinsen. Beispiel: Banksparplan der Postbank. Das Institut wirbt mit einem Geldbonus von bis zu 100 Prozent auf die eingezahlte Jahresrate. Doch diesen gibt es erst nach 25 Sparjahren und dann auch nur einmal. Wer monatlich 50 Euro investiert, erhält also nach einem Vierteljahrhundert 600 Euro von der Bank geschenkt. Der jährliche Basiszins beträgt aktuell nur 0,25 Prozent, was die Postbank auf ihren Internetseiten als „attraktive Grundverzinsung“ bezeichnet. Da es im ersten Sparjahr keinen Bonus gibt, beträgt die Verzinsung des eingezahlten Geldes lediglich 0,25 Prozent. Im 2. Sparjahr spendiert die Postbank 1.0 Prozent Bonus, in unserem Beispiel also sechs Euro. Damit liegt die Rendite im 2. Sparjahr nur unwesentlich über 0,25 Prozent. Unterm Strich erzielt unser Beispielanleger nach 25 Jahren eine Endrendite von 2,92 Prozent. Topzins: Viele Tagesgeldkonten (Konditionen vergleichen) werben mit hohen Topzinsen. Doch für was oder wie lange gibt es diesen Zins? In vielen Fällen belohnt die Bank den Anleger nur, wenn er ein neues Tagesgeldkonto eröffnet, frisches Geld zur Bank überweist oder Wertpapiere überträgt. In der Regel gibt es solche Lockzinsen nur für kurze Zeit oder nur für einen bestimmten Anlagebetrag. Beispiel Cortal Consors. Die Direktbank bietet attraktive 3,5 Zinsen immerhin für ein ganzes Jahr. Bedingung: Kunden müssen Wertpapiere für mindestens 6.000 Euro neu kaufen oder zu Consors übertragen, außerdem gibt es die 3,5 Prozent nur für Beträge bis 25.000 Euro. Wertzuwachs: Statt der Rendite werben Banken gern mit dem durchschnittlichen Wertzuwachs, zum Beispiel bei Fonds. Der aber kann bei langen Laufzeiten deutlich höher liegen als die Rendite. Der Unterschied: Die angegebene Kursentwicklung zeigt Gewinne oder Verluste innerhalb bestimmter Zeiträume. Hingegen entsprechen Renditen der effektiven jährlichen Verzinsung. Beispiel: Ein Aktienfonds erreicht innerhalb von zehn Jahren eine Wertsteigerung von 116 Prozent. Wer glaubt, dies entspricht einer Durchschnittsrendite 11,6 Prozent, der irrt. Vielmehr liegt die Jahresrendite bei 8,0 Prozent. Der aufgelaufene Gesamtgewinn entsteht durch den Zinseszinseffekt. Auf effektive Rendite achten Da Lockvogelangebote bei Zinsanlagen und kumulierte Angaben zu Wertsteigerungen häufig täuschen können, sollten Anleger darauf achten, dass bei der Wahl ihrer Geldanlage stets die jährliche Rendite ausgewiesen wird. Berücksichtigt die Rechnung zudem sämtliche Kosten der Geldanlage, kann man die effektive Rendite ermitteln. Am aussagekräftigsten ist stets der Vergleich der konkreten Guthabensumme am Ende der Laufzeit. Liebe Grüße! Der Instructor | |||
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| 147: von: Instructor | vom: 26.03.2011 / 14:05:25 | ||
| Liebe Bürger! Veröffentlichung- Sender: ZDF Frontal21 Banken auf Beutezug! Zins- Abzocke auf Kosten der Kunden! Buchungstricks der Banken! Veröffentlichung- Sender: plus- minus ARD Sparkasse schädigt Familienbetrieb! Hotel Berghoff in Ruin getrieben! 787.000,00 € Schaden durch fehlerhafte Buchungen! Gutachter Rainer Härtel! Veröffentlichung- Sender: Bayrischer Rundfunk ( Quer ) Gierige Banken: Schluss mit Boni und Provisionen! Bayerisches Fernsehen, Sendung vom 21.03.09 Man könnte glauben, dass sowohl Anleger wie auch Anlageberater aus der Finanzkrise gelernt haben. Doch das ist nicht der Fall. Es wird munter weiter gezockt. Mehr noch: Gerade weil die Banken am Abgrund stehen, sind sie mehr als je daran interessiert, riskante Wertpapiere an den Mann zu bringen. Solange die Sparkassen und Bank Vorstände nicht zur Verantwortung gezogen werden, da sie durch Justiz und Politiker geschützt sind, ist zu befürchten, dass diese unverantwortlichen Sparkassen und Banken Vorstände weiterhin ihren Kunden durch nicht Erlaubteehandlungen, das Kapital der Kunden weiterhin entwenden. Gegen diese unhaltbaren Untaten muss konsequent und unablässig vor- gegangen werden, die Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger die das Treiben der Sparkassen und Banken Vorstände nicht unterbinden, gehören mit Sicherheit nicht in ein öffentliches Amt, sondern auf die Anklagebank. Liebe Grüße! Der Instructor | |||
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| 146: von: Instructor | vom: 26.03.2011 / 13:44:38 | ||
| Liebe Bürger! Sie möchten Ihre Rechnung begleichen und tun dieses per Überweisungsauftrag, den Sie am 03.04.1989 am Bankschalter einreichen. Der Bänker bucht den Überweisungsauftrag sofort, ab jetzt wird ihr Auftrag bearbeitet und ihre Rechnung ist beglichen. Einige Tage später holen Sie ihren Kontoauszug ab und sehen auch, dass Ihr Konto belastet wurde. Jedoch die Wertstellung wurde auf den 30.03.1989 rückdatiert. Also 4 Tage bevor Sie den Überweisungsauftrag am Bankschalter einreichten! War der Bänker vielleicht Hellseher?? Mit Sicherheit nicht! Durch diese verfrühte Wertstellung generieren sich die Geldhäuser zusätzlich Sollzinsen oder sie spart sich Guthabenzinsen zum Nachteil des Kunden. Liebe Grüße! Der Instructor | |||
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| 145: von: Instructor | vom: 26.03.2011 / 13:43:43 | ||
| Liebe Bürger! Eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld sperrt das Grundbuch und entzieht dem Eigentümer oftmals faktisch die wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks. Im folgenden Beitrag geht es um die Reichweite der sog. Zweckbestimmungserklärung im Lichte der Rechtsprechung sowie den Rückgabeanspruch des Eigentümers. Fall: E ist Eigentümer mehrerer Grundstücke, die er sanieren möchte. Für jedes einzelne Objekt nimmt E jeweils ein Darlehen bei der A-Bank in Anspruch, wofür er jeweilseine Grundschuld, die auf dem jeweiligen Grundstück eingetragen wird, zugunstender A-Bank bestellt. Nach dem E das erste Darlehen voll zurückgezahlt hat, begehrt er die Löschung der Grundschuld. Die A-Bank weigert sich und beruft sich auf die Zweckbestimmungserklärung, wonach die Grundschuld für „alle weiteren im Rahmen der Gesamtverbindung bereits bestellten bzw. noch zu bestellenden Sicherheiten als Sicherheit gilt“. Wie weitreichend sind Zweckbestimmungserklärungen? Welchen Rückgabeanspruch hat der Eigentümer? I. Sicherheiten Banken verlangen zur Absicherung gewährter Kredite Sicherheiten. Es werden 2 große Kategorienvon Kreditsicherheiten unterschieden: - Sachsicherheiten (Sicherungsübereignung, Abtretungen, Hypotheken, Grundschulden) - Personalsicherheiten (z. B. Bürgschaften, Schuldbeitritt, Garantie, Patronatserklärung) II.Unterschied Hypothek / Grundschuld 1. Hypothek Eine Hypothek ist eine Belastung des Grundstücks zugunsten der Bank in der Weise, dass eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung der Geldforderung an sie aus dem Grundstück zu zahlen ist(§1113 BGB). Die Hypothek steht und fällt mit dem Bestand der Forderung aus dem Darlehensvertrag, d. h. sie ist akzessorisch. Dies hat zur Folge: Streiten Kunde und Bank über die Wirksamkeit der Forderung aus dem Darlehen, dann nutzt die Hypothek der Bank als Sicherheit wenig. 2. Grundschuld Bei einer Grundschuld wird das Grundstück in der Weise belastet, dass eine bestimmte Geldsumme an die Bank zu zahlen ist, also ohne Rücksicht auf die vertragliche Darlehensforderung (§ 1191 BGB). Entsteht dadurch ein Freibrief für die Bank durch Trennung der dinglichen Sicherung (Grundschuld) vom schuldrechtlichen Darlehensvertrag? Nein, denn die Verbindung von Grundschuld und Darlehen erfolgt durch die sog. Sicherungsabrede(Zweckbestimmungserklärung). Darin werden Grund und Zweck der Grundschuldbestellung genaubeschrieben und der Bank werden Grenzen gesetzt. 3. Praxis In der Regel fordern die Banken die Bestellung einer Sicherheit in Gestalt einer Grundschuld. Typischer Inhalt einer Grundschuld ist: 1. Bezeichnung des Kunden und Eigentümers (der kann, muss aber nicht Eigentümer des Grundstücks sein), 2. Bezeichnung des Grundstücks, 3. Bezeichnung der Forderungshöhe nebst Zinsen (aus vollstreckungsrechtlichen Gründen höher), 4. Bezeichnung der Bank, 5. Zwangsvollstreckungsunterwerfung des jeweiligen Eigentümers des Grundstücks in das Grundstück, 6. Persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung (Schuldanerkenntnis) Für die Grundschuld ist die notarielle Form erforderlich (§§ 19, 29, 39 GBO). III.Umfang der Zweckbestimmungserklärung Die Sicherungsabrede (Zweckbestimmung) schränkt den Zugriff der Bank auf das Grundstück ein. Es handelt sich um eine Art „Zugriffsperre für die Grundschuld“. Gegen einen unzulässigen Zugriff, d. h.Vollstreckung (Zwangsversteigerung) wehrt sich der Kunde / Eigentümer mit der Zwangsvollstreckungsgegenklage(§ 767 ZPO); gleiches gilt bei Inanspruchnahme aus dem vollstreckbaren Schuldanerkenntnis. 1. Formfreiheit Es besteht Formfreiheit für die Zweckbestimmung, d. h. es ist keine Urkundsform erforderlich. Es handelt sich um einen privatschriftlichen schuldrechtlichen Vertrag zwischen der Bank und dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Grundschuld bestellt werden soll. 2. Inhalt Typischer Inhalt der Zweckbestimmungserklärung ist 1: a) die Verpflichtung zur Grundschuldverschaffung und ihrer Belassung und b) Abreden über Sicherungsbereich, d. h. über die gesicherte Forderung. Hierzu zählen typischerweise: • das Darlehen • aber auch „mehrere oder künftige oder bedingte Forderungen“. 1 Palandt-Bassenge, § 1191 Rz. 19 In der Regel werden dem Kunden vorformulierte Sicherungsverträge von den Banken gestellt. Ihre Grenzen bestimmen sich nach der Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen, §§ 305 ff.BGB (ehem. §§ 3, 9 AGBG), aber auch nach den Grundsätzen der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) oder den Ausprägungen von Treu und Glauben (§ 242 BGB). c) Abreden über den Sicherungsbereich Mit der Rückzahlung und dem Erlöschen der Darlehensforderung entsteht ein Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr der Grundschuld wegen Fortfalls des Sicherungszwecks (§§ 1168,1183, 875 BGB). d) Rückgewährart Der Eigentümer hat einen Anspruch auf Übertragung der Grundschuld auf sich oder einen Dritten (z.Bsp. Abtretung an andere Gläubigerbank bei Umfinanzierung) oder auf Verzicht oder auf Aufhebung(Löschungsbewilligung). e) Zahlungsverrechnung Worauf gezahlt wird, entscheidet sich primär nach dem bei Zahlung erklärten Willen des Zahlenden. Bank und Eigentümer werden in der Regel eine Verrechnungsabrede treffen. Im Zweifel erfolgt die Zahlung auf die Forderung, insbesondere, wenn die Grundschuld auch künftige Ansprüche der Bankbzw. Ansprüche aus laufender Rechnung sichert. f) Verwertungsbeschränkung Einwendungen gegen die Grundschuld (z. B. Nichtentstehen) oder die Berechtigung dessen, der siegeltend macht (z. B. Verlust der Grundschuld durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs),können zu einer Verwertungsbeschränkung führen. 3. Grenzen Die Wirksamkeit einer Zweckbestimmungserklärung kann entfallen, wenn sie der Inhaltskontrolle der AGB’s bei Formularvereinbarungen anlässlich der Grundschuldbestellung nicht standhält. Die Inhaltskontrolle ergibt sich aus § 305c BGB (vormals § 3 AGBG) sowie § 307 BGB (vormals § 9AGBG). a) „Überraschend“? § 305c BGB (§ 3 AGBG (alt)) Leitbild ist § 305c BGB (§ 3 AGBG (alt)), wonach Bestimmungen, die nach den Umständen so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil werden. Eine Regelung in Zweckbestimmungsklauseln, die von den berechtigten Erwartungen, wie sie sich nach den allgemeinen und individuellen Begleitumständen des Vertragsschlusses ergeben, deutlich abweicht2, ist unwirksam. Der BGH hat die sog. „Anlassrechtsprechung“ zu weiten Sicherungsabredenentwickelt. Haftet die Grundschuld für „alle bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche des Gläubigers aus der Geschäftsverbindung mit dem Schuldner“, so ist von den Vorstellungen und Erwartungen auszugehen, die der Sicherungsgeber nach den gesamten Umständen, insbesondere aus Anlass des Vertragsschlusses hatte und haben durfte. Hier für ist maßgebend, ob der Klausel ein Überrumpelungseffekt innewohnt, d. h. ob sie eine Regelung enthält, mit der der Sicherungsgebervernünftigerweise nicht rechnen musste 3. Eine formularmäßige Zweckerklärung ist überraschend, wenn sie den Sicherungsbereich über die durch den Anlass der Grundschuldbestellung bestimmten berechtigten Erwartungen des Sicherungsgebershinaus erweitert, d. h. soweit sie nicht Bestandteil der Sicherungsabrede wurde 4. Zu trennen ist hierbei zwischen Eigensicherung und Fremdsicherung. 2 BGH NJW 2001, 1418 3 BGH NJW 1989, 831 4 BGH NJW 2002, 2710 Überraschend ist eine Klausel, die einen Dritten für künftige Forderung verpflichtet, z. B.: den Ehepartner, der nichts mit der Hauptforderung zu tun hat, aber in die Forderung gegen den anderen einbezogen wird, sofern es sich um eine Haftung für „alle bestehenden und künftigen Forderungen“ handelt5. Der Verstoß kann aber entfallen, wenn eine personelle und wirtschaftliche Verflechtung bestand. b) nicht überraschend Hingegen ist eine Zweckbestimmung nicht überraschend i. S. v. § 305c BGB (ehemals §3 AGBG), wenn aus Anlass der Sicherung einer bestimmten Forderung der Bank gegen den Kunden auch die künftigen Forderungen gegen den Kunden formularmäßig einbezogen werden6. Eine formularmäßige Zweckbestimmung ist ferner nicht überraschend, wenn ein mit Kreditgeschäftenvertrauter Kunde als Sicherungsgeber der Bank die Grundschuld zur Sicherung bestehender und künftiger fremder Schulden bestellt (§ 3 AGB (alt) = § 305c BGB))7. Nicht überraschend ist eine Klausel, wenn der Kunde nicht nur formularmäßig auf die Erweiterung hingewiesen wird8. c) „unangemessen benachteiligt“, § 307 BGB (§ 9 AGBG (alt)) Gem. § 307 BGB sind Bestimmungen unwirksam, die entgegen dem Gebot von Treu und Glauben eine unangemessene Benachteiligung darstellen. Der ständigen Rechtsprechung ist der Grundsatz zu entnehmen, dass die Ausweitung der Grundschuld auf alle künftigen Forderungen der Bank gegen den Kunden keinen Verstoß gegen Inhaltskontrolledarstellt. Nach ständiger Rechtsprechung ist eine solche Klausel weder unbillig noch überraschendi. S. v. § 9 AGBG9. Das gilt für den Fall, dass der Schuldner der gesicherten Forderung mit dem Sicherungsgeber identisch ist10. Zur Begründung wird angeführt, dass die schuldrechtliche Zweckbestimmungserklärung der Grundschuld der freien Vereinbarung der Vertragspartner unterliegt. Es gibt dafür keine gesetzliche Regelung, also kein Leitbild, an dem eine davon abweichende Vereinbarung zu messen wäre. In der Kreditpraxis sei es über dies seit langem üblich, dass sich der Grundschuldsicherungszweck auf künftige Forderungen erstreckt, d. h. der Sicherungsgeber muss damit rechnen. Wörtlich führt der BGH hierzu aus: „Damit muss ein Bausparer, der für ein ihm gewährtes Bauspardarlehen eine Grundschuld bestellt, rechnen, zumal die Ausnutzung des Grundpfandrechtes für spätere Kreditgeschäfte mit der Bausparkasse auch dem Interesse des Sicherungsgebers dient.“11 Allerdings gilt dies nur, wenn sich die Sicherheit auf Forderungen aus der bankmäßigen Geschäftsbeziehung i. S. v. Ziff. 19 AGB Banken bezieht. d) Sittenwidrigkeit, § 138 BGB Sittenwidrig i. S. v. § 138 BGB ist eine Zweckbestimmungserklärung, wenn schon bei der Bestellung bzw. Abtretung der Grundschuld feststeht, dass im Verwendungsfall ein auffälliges Missverhältniszwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheiten und der gesicherten Forderung besteht12. Das ist eine Frage des Einzelfalls und der Auslegung. 5 OLG Saarbrücken v. 11.05.2006, 8 U 449/05 6 BGH NJW 1989, 831; BGH NJW 2002, 2710 7 BGH NJW 1987, 1885; BGH NJW 1991, 3142 8 BGH NJW 1996, 191 9 BGH NJW 1987, 2228 f.; BGH NJW 1989, 831; BGH NJW 1991, 3142; BGH NJW 2001, 1419BGH NJW 2002, 2710BGH NJW 2000, 2675 f.BGH NJW 1981, 3142 10 Clemens Clement, Recht der Sicherungsgrundschuld, 4. Aufl. 2008, Rz. 433; Münchener Kommentar /Eickmann, § 1191, Rz. 30 11 BGH NJW 87, 2228 12 BGH NJW 1998, 2047BGH NJW 2001, 1418 Die Rechtsprechung verneint die Sittenwidrigkeit, wenn die Grundschuld die Darlehensforderung nur um 25 % übersteigt. Nach ständiger Rechtsprechung liegt i. d. R. auch keine Sittenwidrigkeit der Grundschuldbestellung wegen finanzieller Überforderung vor, denn die dingliche Haftung ist auf das belastete Grundstück beschränkt ist. Der Sicherungsgeber kennt also den maximalen Umfang seiner Haftung13, nämlich den Bestand seines Grundstücks. Diese Rechtsprechung hat zur Folge, dass auch nach Tilgung der Darlehensschuld dem Gläubiger aufgrund der Sicherungsabrede kein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld wegen Wegfalls des Sicherungszwecks zusteht, solange es noch weitere Verbindlichkeiten des Gläubigers gegenüber der Bank gibt. e) § 242 BGB Treu und Glauben(gemessen an bisheriger Rechtsprechung zur Bürgenhaftung) Der BGH hat seit 1995 die Bürgenhaftung hinsichtlich finanzieller Überforderungen in wiederholten Entscheidungen unter den Gesichtspunkten der Inhaltskontrolle der AGB’s und der Sittenwidrigkeitgem. § 138 BGB überprüft14. Waren zuvor Bürgschaften für Hauptforderungen in unbegrenzter Höhe üblich und möglich, so wurde die Haftung des Bürgen nach oben begrenzt mit „Höchstbetragsbürgschaften“, um den Bürgen nicht in eine der Höhe nach unbestimmte Verantwortung zu nehmen. § 767 I 3 BGB regelt, dass durch ein Rechtsgeschäft, das der Hauptschuldner nach der Übernahme der Bürgschaft vornimmt, die Verpflichtung des Bürgen nicht erweitert wird. Der Bürge haftet also nicht für zukünftige Forderungen. Beide Senate des BGH, nämlich XI. und IX., die in Bankangelegenheiten zuständig sind und oft sehr unterschiedlich entschieden haben, sind sich einig, dass die Rechtsprechung zur Bürgschaft auf den Sicherungsvertrag nicht übertragen werden kann, wenngleich mit sehr unterschiedlichen Argumentationen15. Auch in weiterer Fortentwicklung bestätigte der BGH diese Rechtsauffassung16, die auch im Schrifttumvorwiegend vertreten wird17. Ein Fall der Sittenwidrigkeit wie im Falle finanzieller Überforderung des Bürgen läge nicht vor. § 138 BGB schützt den Sicherungsgeber nicht davor, dass er einen Vermögensgegenstand als Sicherheit gibt, bei dessen Verwertung er neben wirtschaftlicher auch persönliche Nachteile erleidet, wie z. B. den Verlust eines langjährig genutzten Eigenheims. Dabei hätte es nahe gelegen, diese Rechtsprechung zur Begrenzung der Bürgerhaftung auch auf die Zweckbestimmungserklärung analog zu übertragen. Es liegt entgegen der Auffassung des BGH in der Bankenpraxis faktisch selten eine freie Selbstbestimmung der Hauptleistung vor. Oftmals sind der Darlehensvertrag und die Zweckbestimmung mit einander verbunden. Zugleich steht der Darlehensnehmer zu diesem Zeitpunkt auch schon unter wirtschaftlichem Druck, denn Höhe des Darlehens und Haftungsobjekt sind bereits bestimmt. Für den Kunden ist es dann oftmals überraschend, dass eine Darlehensgewährung davon abhängig gemacht wird, dass sich die Sicherheit auch auf andere, künftige Ansprüche erstrecken soll18. Der XI. Senat des BGH argumentiert19, dass es keine dem § 767 I S. 3 BGB (Bürgschaft) entsprechende Vorschrift für den Sicherungsvertrag gibt und der Sicherungsgeber (Gläubiger) nur sein gegenwärtiges Vermögen, anders als der Bürge, aber nicht künftiges Vermögen verlieren könne. Der IX. Senat des BGH20 meint, die Bürgenhaftung i. S. v. § 767 I 3 BGB könne über den „Anlass“ hinaus auch auf weitere Forderungen erstreckt werden. Die Klausel einer Höchstbetragsbürgschaft, die die Haftung des Bürgen auf alle bestehenden Ansprüche erstreckt, ohne die verbürgten Forderungen näher zu bezeichnen, verstoße indes unabhängig vom Anlass gegen § 307 BGB21. 13 BGH NJW 2001, 1418 14 BGH NJW 2001, 2466 (m. w. N.) 15 BGH NJW 1997, 2677BGH NJW 1995, 1674 16 BGH NJW 2002, 2633 17 Clemens Clement, Recht der Sicherungsgrundschuld, 4. Aufl. 2008, Rz. 333 18 a. A. Staudinger-Wolfsteiner, vor §§ 1191 Rz. 43 19 BGH NJW 1997, 2677 20 BGH NJW 1995, 2553, BGH NJW 1996, 2369 21 BGH NJW 2000, 658 Der Konflikt beider Senate ist offenkundig. f) § 242 BGB bei nachträglicher Übersicherung Verringert sich die gesicherte Forderung durch Tilgung oder sonstig, so bleibt die Grundschuld zunächst unberührt. Es kann aber eine nachträgliche Übersicherung eintreten. Fehlt eine Regelung hierzu im Sicherungsvertrag, so ist die Sicherheit zurückzugewähren, wenn und soweit sie endgültig nicht mehr benötigt wird22. Der Freigabeanspruch ist ein gesetzlicher, er ist nicht ermessensabhängig von der Bank und kann auch nicht durch AGB’s der Bank im Ermessen ausgeübt werden. Damit besteht zumindest ein Teilfreigabeanspruch. Nach Ansicht des BGH erstreckt sich dieser auf die Rückgabe des letztrangigen Teils der Grundschuld (§ 1176)23. Fällig wird der Freigabeanspruch erst, wenn der Gläubiger die Freigabe verlangt. 4. Rückgewähranspruch Mit Ende des Sicherungsvertrages sind der Sicherungsnehmer bzw. die Bank verpflichtet, dem Sicherungsgeber/ Gläubiger die Grundschuld zurückzugeben. Dies ist ein vertraglicher Anspruch24, hilfsweise ein Bereicherungsanspruch25. a) Ende des Sicherungsvertrages Der Sicherungsvertrag endet entweder • mit dem Erlöschen oder dem endgültigem Nichtbestehen sämtlicher aktuell und potentiell gesicherten Forderungen oder • nach vollständiger Verwertung der Grundschuld mit dem Abschluss der Verrechnung und Erlösverteilung oder • durch Zeitablauf. Sichert die Grundschuld ein Kontokorrent, so begründet erst die Beendigung des gesamten Kontokorrents den Anspruch auf Rückgabe; der Sicherungsrahmenvertrag endet nicht, wenn keine gesicherten Forderungen mehr bestehen, sondern erst, wenn feststeht, dass keine Forderungen mehr entstehen können26. b) Inhalt des Rückgewähranspruches (§ 1168 BGB) Bei Vorlage der Voraussetzungen des Rückgewähranspruches besteht ein Wahlrecht des Gläubigers(§ 262 BGB) über die Art der Rückgewähr. Denkbar sind: • Rückgabe in Form der Abtretung an sich selbst oder • an einen Dritten (§ 894 BGB), • Verzicht (§ 1168 BGB) • oder Aufhebung (§§ 1183, 875 BGB)27. Der Rückgabeanspruch kann vertraglich eingeschränkt werden, wobei die Einengungen nicht so weitgehen dürfen, dass die Rückgabe tatsächlich nicht mehr stattfinden kann. Bei Einschränkung in den 22 BGH NJW 1996, 2092BGH NJW 2000, 2501 23 BGH NJW 1986, 2108 24 BGH NJW 1986, 2108BGH NJW 1988, 2730BGH NJW 1996, 2092; BGH NJW 2002, 2711 25 BGH NJW 1985, 800; BGH NJW 1990, 392BGH NJW 1990, 392 26 Amann DNotZ 2002, 94, 121 27 BGH NJW 85, 800BGH NJW 89, 2536 AGB’s oder im Vertrag selbst muss eine Gestaltung des Inhaltes getroffen werden, dass stets effektive Rückgewähransprüche verbleiben28. Das ist überwiegend bei den Kreditinstituten nicht der Fall29. c) Anspruch auf Teilrückgewähr bei Übersicherung Verringert sich die Forderung durch Tilgung oder auf andere Weise oder kommt die Forderung nicht oder nicht voll zur Entstehung, bleibt die Grundschuld unberührt (§ 1163 gilt nicht). Es kann eine nachträgliche Übersicherung eintreten. Der Sicherungsvertrag regelt diesen Fall. Ist in des im Sicherungsvertrag keine ausdrückliche Regelung enthalten, so ist der Sicherungsnehmer / Bank verpflichtet, die Sicherheit zurückzugeben, wenn und soweit sie endgültig nicht mehr benötigt wird30. Dieser Fall tritt nicht wie dargestellt erst ein, wenn die gesicherte Forderung insgesamt erloschen ist,sondern gilt bereits dann, wenn eine endgültige Übersicherung eingetreten ist. Sofern Klauseln in Zweckbestimmungserklärungen den Fall nachträglich eintreten der Übersicherung überhaupt regeln, beinhalten die Klauseln i. d. R. lediglich die Verpflichtung der Bank, den „überschießenden Grundschuldteil auf Verlangen jederzeit zurückzugeben“. Eine derartige Klausel ist unter den Gesichtspunktender Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB) nicht zu beanstanden. Steht eine derartige Regelung im Vertrag, besteht der Rückgewähranspruch, wenn und soweit die Sicherheit nicht mehr benötigt wird31. Dieser Freigabeanspruch steht nicht im Ermessen der Bank. Er darf auch nicht durch die Zweckbestimmungserklärung oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungenermessensabhängig ausgestaltet werden32. Eine unwirksame Ermessensabrede begründet einen ermessensunabhängigen Freigabeanspruch des Sicherungsgebers. IV.Ausgangsfall Für den Ausgangsfall ist festzuhalten, dass die Zwecksicherungserklärung weder unter dem Gesichtspunktder Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB) noch unter dem Aspekt der Sittenwidrigkeit nach §138 BGB unwirksam ist. Auch gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, in den allgemein üblichen Klauseln einen Verstoß gegen Treu und Glauben zu sehen (§ 242 BGB). Der Sicherungsgeber E hat nach der vollständigen Rückzahlung des 1. Darlehens zumindest einen letztrangigen Teillöschungsanspruch für seine Grundschuld. Insofern ist die Auffassung der Bank, die Grundschuld nicht voll freizugeben, rechtlich durchaus haltbar. Anderes kann sich nur ergeben, wenn eine Gesamtsituation vorliegt, die einer Knebelvereinbarunggleich kommt. Das wäre der Fall, wenn die insgesamt einerseits bestehenden Grundschulden den Grundstückswert erreichen oder sogar deutlich übersteigen, andererseits aber die gesicherten Forderungenden Grundstückswert nicht annähernd ausschöpfen. In diesem Fall kommt eine Zweckbestimmungserklärung einem gegen § 1136 BGB verstoßenden Belastungsverbot gleich. Ist die gesicherteForderung nicht jederzeit erfüllbar, so liegt quasi eine faktische Veräußerungsbeschränkung i.S. d. § 1136 BGB vor. Knebelungsvereinbarungen vorgenannter Art sind in der Praxis nicht selten. Sie dienen dazu, konkurrierende Kreditgeber abzuwehren und den Eigentümer unter die faktische Leistungsmacht des Darlehensgebers zu bringen33. Derartige Vereinbarungen sind nichtig (§ 1136 BGB). Sie verstoßen gegen die guten Sitten (§ 138 BGB). Eine geltungserhaltende Reduktion kommt nicht in Betracht34. Ergibt sich also aus der Gesamtsituation des Ausgangsfalls eine unzulässige Knebelung des Sicherungsgebers / Kunden durch unzumutbare Übersicherung und kommt die Situation einer rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkung i. S. v. § 1136 BGB gleich, d. h. kann der Eigentümer faktisch sein Grundstück weder veräußern noch weiter belasten, so ist die Vereinbarung nichtig. 28 Staudinger-Wolfsteiner Vor 1191 Rz. 123 29 Staudinger-Wolfsteiner Vor 1191 Rz. 123 30 BGH NJW 1998, 671 31 BGH NJW 1998, 671 32 BGH NJW 1998, 671, anders noch BGH NJW 1996, 2092 33 Staudinger-Wolfsteiner, Vor. §§ 1191, Rz. 62 34 BGH NJW 1998, 671 Zusammengefasst ist festzustellen, dass ein Darlehensnehmer, der zugleich Eigentümer des Grundstücks ist, schlechter steht, wenn er mehrere Darlehen für verschiedene Grundstücke bei einer Bank aufnimmt und diese Grundschuldmäßig absichert als ein Darlehensnehmer, der die Darlehen bei verschiedenen Banken aufnimmt und mit diesen nur über das jeweilige Darlehen in Geschäftsbeziehungen steht. Das Beispiel der Reichweite einer Zweckbestimmungserklärung macht jedenfalls den bestehenden Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld plastisch deutlich. | |||
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| 144: von: Instructor | vom: 26.03.2011 / 13:33:58 | ||
| Liebe Bürger! Die Bemühungen der Anwälte der SPK waren offenbar umsonst. Ein echtes Armutszeugnis, wie Sie versucht hat die Öffentlichkeitsarbeit rechtschaffender Bürger mit Hilfe der "Kundengelder" zu unterbinden. Damit hat Sie Ihre Glaubwürdigkeit ein weiteres Mal öffentlich in Frage gestellt. Ob dies Ihr Ziel war, wage ich zu bezweifeln. Wie dem auch sei, die Homepage "www.bankentricks.de" steht in den Startlöchern und erfreut sich in Kürze an einer überarbeiteten Performance. Bleibt abzuwarten, wann der erste Eintrag mit neuen Pseudokritiken gegen die Feststellungen "staatlich vereidigter Sachverständiger" seitens der Sparkassen - und Banken Lobby dort auftauchen wird. Bin mal gespannt, wie wieder versucht werden wird, traurige Tatsachen mit vermeintlich gesundem Menschenverstand formulierten Argumenten zu relativieren. Leute verschliesst nicht länger die Augen vor den skrupellosen Machenschaften korrupter Vorstände, Rechtspfleger, Richter etc.. Wenn 480000000000€ per Gesetzesbeschluss festgelegt werden, der von Anwälten der Banken kreiert wurde und dann von Bänkern verplant werden darf, ohne das der Bund ein Mitspracherecht hat und lediglich einige "Zuhörer" des Parlaments bei diesen Beschlüssen zugelassen werden und mit der absoluten Verschwiegenheit traktiert werden, dann frag ich mich wo das noch hinführt. Die Summe entspricht dem 2-fachen Bundeshaushalt unserer Republik. Da muss man ja die Politiker ernsthaft in Schutz nehmen. Sie müssen über 5000000€ hier und 10000000€ da genau Rechenschaft ablegen und die wehrten Bänker haben Narrenfreiheit bei einer solch astronomischen Summe. Da zahlen wir, liebe Bürger noch in 100 Jahren für. Deutschland will eine Demokratie sein??? Das grenzt an Diktatur!!! Schliessen Sie sich uns an, um diesem Treiben ein Ende zu bereiten. Den "Sesselpupsern" gehört ein gehöriger Tritt in den Ar... . Einige brauchen den so kräftig, dass Sie idealerweise auf dem Mars landen. Aber bitte One Way Ticket!!! Sorry, aber was in unserem Land los ist, entbehrt sich mir jeglicher Logik und hat mit einer parlamentarischen Demokratie so viel zu tun, wie ein Sparbuch mit einer Aktie. In diesem Sinne! Steht auf und wehrt Euch!!! Liebe Grüße! Der Instructor Liebe Bürger! Die Bemühungen der Anwälte der SPK waren offenbar umsonst. Ein echtes Armutszeugnis, wie Sie versucht hat die Öffentlichkeitsarbeit rechtschaffender Bürger mit Hilfe der "Kundengelder" zu unterbinden. Damit hat Sie Ihre Glaubwürdigkeit ein weiteres Mal öffentlich in Frage gestellt. Ob dies Ihr Ziel war, wage ich zu bezweifeln. Wie dem auch sei, die Homepage "www.bankentricks.de" steht in den Startlöchern und erfreut sich in Kürze an einer überarbeiteten Performance. Bleibt abzuwarten, wann der erste Eintrag mit neuen Pseudokritiken gegen die Feststellungen "staatlich vereidigter Sachverständiger" seitens der Sparkassen - und Banken Lobby dort auftauchen wird. Bin mal gespannt, wie wieder versucht werden wird, traurige Tatsachen mit vermeintlich gesundem Menschenverstand formulierten Argumenten zu relativieren. Leute verschliesst nicht länger die Augen vor den skrupellosen Machenschaften korrupter Vorstände, Rechtspfleger, Richter etc.. Wenn 480000000000€ per Gesetzesbeschluss festgelegt werden, der von Anwälten der Banken kreiert wurde und dann von Bänkern verplant werden darf, ohne das der Bund ein Mitspracherecht hat und lediglich einige "Zuhörer" des Parlaments bei diesen Beschlüssen zugelassen werden und mit der absoluten Verschwiegenheit traktiert werden, dann frag ich mich wo das noch hinführt. Die Summe entspricht dem 2-fachen Bundeshaushalt unserer Republik. Da muss man ja die Politiker ernsthaft in Schutz nehmen. Sie müssen über 5000000€ hier und 10000000€ da genau Rechenschaft ablegen und die wehrten Bänker haben Narrenfreiheit bei einer solch astronomischen Summe. Da zahlen wir, liebe Bürger noch in 100 Jahren für. Deutschland will eine Demokratie sein??? Das grenzt an Diktatur!!! Schliessen Sie sich uns an, um diesem Treiben ein Ende zu bereiten. Den "Sesselpupsern" gehört ein gehöriger Tritt in den Ar... . Einige brauchen den so kräftig, dass Sie idealerweise auf dem Mars landen. Aber bitte One Way Ticket!!! Sorry, aber was in unserem Land los ist, entbehrt sich mir jeglicher Logik und hat mit einer parlamentarischen Demokratie so viel zu tun, wie ein Sparbuch mit einer Aktie. In diesem Sinne! Steht auf und wehrt Euch!!! Liebe Grüße! Der Instructor Liebe Bürger! Die Bemühungen der Anwälte der SPK waren offenbar umsonst. Ein echtes Armutszeugnis, wie Sie versucht hat die Öffentlichkeitsarbeit rechtschaffender Bürger mit Hilfe der "Kundengelder" zu unterbinden. Damit hat Sie Ihre Glaubwürdigkeit ein weiteres Mal öffentlich in Frage gestellt. Ob dies Ihr Ziel war, wage ich zu bezweifeln. Wie dem auch sei, die Homepage "www.bankentricks.de" steht in den Startlöchern und erfreut sich in Kürze an einer überarbeiteten Performance. Bleibt abzuwarten, wann der erste Eintrag mit neuen Pseudokritiken gegen die Feststellungen "staatlich vereidigter Sachverständiger" seitens der Sparkassen - und Banken Lobby dort auftauchen wird. Bin mal gespannt, wie wieder versucht werden wird, traurige Tatsachen mit vermeintlich gesundem Menschenverstand formulierten Argumenten zu relativieren. Leute verschliesst nicht länger die Augen vor den skrupellosen Machenschaften korrupter Vorstände, Rechtspfleger, Richter etc.. Wenn 480000000000€ per Gesetzesbeschluss festgelegt werden, der von Anwälten der Banken kreiert wurde und dann von Bänkern verplant werden darf, ohne das der Bund ein Mitspracherecht hat und lediglich einige "Zuhörer" des Parlaments bei diesen Beschlüssen zugelassen werden und mit der absoluten Verschwiegenheit traktiert werden, dann frag ich mich wo das noch hinführt. Die Summe entspricht dem 2-fachen Bundeshaushalt unserer Republik. Da muss man ja die Politiker ernsthaft in Schutz nehmen. Sie müssen über 5000000€ hier und 10000000€ da genau Rechenschaft ablegen und die wehrten Bänker haben Narrenfreiheit bei einer solch astronomischen Summe. Da zahlen wir, liebe Bürger noch in 100 Jahren für. Deutschland will eine Demokratie sein??? Das grenzt an Diktatur!!! Schliessen Sie sich uns an, um diesem Treiben ein Ende zu bereiten. Den "Sesselpupsern" gehört ein gehöriger Tritt in den Ar... . Einige brauchen den so kräftig, dass Sie idealerweise auf dem Mars landen. Aber bitte One Way Ticket!!! Sorry, aber was in unserem Land los ist, entbehrt sich mir jeglicher Logik und hat mit einer parlamentarischen Demokratie so viel zu tun, wie ein Sparbuch mit einer Aktie. In diesem Sinne! Steht auf und wehrt Euch!!! Liebe Grüße! Der Instructor Liebe Bürger! Die Bemühungen der Anwälte der SPK waren offenbar umsonst. Ein echtes Armutszeugnis, wie Sie versucht hat die Öffentlichkeitsarbeit rechtschaffender Bürger mit Hilfe der "Kundengelder" zu unterbinden. Damit hat Sie Ihre Glaubwürdigkeit ein weiteres Mal öffentlich in Frage gestellt. Ob dies Ihr Ziel war, wage ich zu bezweifeln. Wie dem auch sei, die Homepage "www.bankentricks.de" steht in den Startlöchern und erfreut sich in Kürze an einer überarbeiteten Performance. Bleibt abzuwarten, wann der erste Eintrag mit neuen Pseudokritiken gegen die Feststellungen "staatlich vereidigter Sachverständiger" seitens der Sparkassen - und Banken Lobby dort auftauchen wird. Bin mal gespannt, wie wieder versucht werden wird, traurige Tatsachen mit vermeintlich gesundem Menschenverstand formulierten Argumenten zu relativieren. Leute verschliesst nicht länger die Augen vor den skrupellosen Machenschaften korrupter Vorstände, Rechtspfleger, Richter etc.. Wenn 480000000000€ per Gesetzesbeschluss festgelegt werden, der von Anwälten der Banken kreiert wurde und dann von Bänkern verplant werden darf, ohne das der Bund ein Mitspracherecht hat und lediglich einige "Zuhörer" des Parlaments bei diesen Beschlüssen zugelassen werden und mit der absoluten Verschwiegenheit traktiert werden, dann frag ich mich wo das noch hinführt. Die Summe entspricht dem 2-fachen Bundeshaushalt unserer Republik. Da muss man ja die Politiker ernsthaft in Schutz nehmen. Sie müssen über 5000000€ hier und 10000000€ da genau Rechenschaft ablegen und die wehrten Bänker haben Narrenfreiheit bei einer solch astronomischen Summe. Da zahlen wir, liebe Bürger noch in 100 Jahren für. Deutschland will eine Demokratie sein??? Das grenzt an Diktatur!!! Schliessen Sie sich uns an, um diesem Treiben ein Ende zu bereiten. Den "Sesselpupsern" gehört ein gehöriger Tritt in den Ar... . Einige brauchen den so kräftig, dass Sie idealerweise auf dem Mars landen. Aber bitte One Way Ticket!!! Sorry, aber was in unserem Land los ist, entbehrt sich mir jeglicher Logik und hat mit einer parlamentarischen Demokratie so viel zu tun, wie ein Sparbuch mit einer Aktie. In diesem Sinne! Steht auf und wehrt Euch!!! Liebe Grüße! Der Instructor | |||
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| 143: von: Instructor | vom: 26.03.2011 / 13:33:07 | ||
| Nochmal zum Nachlesen... Liebe Bürger! Die Bemühungen der Anwälte der SPK waren offenbar umsonst. Ein echtes Armutszeugnis, wie Sie versucht hat die Öffentlichkeitsarbeit rechtschaffender Bürger mit Hilfe der "Kundengelder" zu unterbinden. Damit hat Sie Ihre Glaubwürdigkeit ein weiteres Mal öffentlich in Frage gestellt. Ob dies Ihr Ziel war, wage ich zu bezweifeln. Wie dem auch sei, die Homepage "www.bankentricks.de" steht in den Startlöchern und erfreut sich in Kürze an einer überarbeiteten Performance. Bleibt abzuwarten, wann der erste Eintrag mit neuen Pseudokritiken gegen die Feststellungen "staatlich vereidigter Sachverständiger" seitens der Sparkassen - und Banken Lobby dort auftauchen wird. Bin mal gespannt, wie wieder versucht werden wird, traurige Tatsachen mit vermeintlich gesundem Menschenverstand formulierten Argumenten zu relativieren. Leute verschliesst nicht länger die Augen vor den skrupellosen Machenschaften korrupter Vorstände, Rechtspfleger, Richter etc.. Wenn 480000000000€ per Gesetzesbeschluss festgelegt werden, der von Anwälten der Banken kreiert wurde und dann von Bänkern verplant werden darf, ohne das der Bund ein Mitspracherecht hat und lediglich einige "Zuhörer" des Parlaments bei diesen Beschlüssen zugelassen werden und mit der absoluten Verschwiegenheit traktiert werden, dann frag ich mich wo das noch hinführt. Die Summe entspricht dem 2-fachen Bundeshaushalt unserer Republik. Da muss man ja die Politiker ernsthaft in Schutz nehmen. Sie müssen über 5000000€ hier und 10000000€ da genau Rechenschaft ablegen und die wehrten Bänker haben Narrenfreiheit bei einer solch astronomischen Summe. Da zahlen wir, liebe Bürger noch in 100 Jahren für. Deutschland will eine Demokratie sein??? Das grenzt an Diktatur!!! Schliessen Sie sich uns an, um diesem Treiben ein Ende zu bereiten. Den "Sesselpupsern" gehört ein gehöriger Tritt in den Ar... . Einige brauchen den so kräftig, dass Sie idealerweise auf dem Mars landen. Aber bitte One Way Ticket!!! Sorry, aber was in unserem Land los ist, entbehrt sich mir jeglicher Logik und hat mit einer parlamentarischen Demokratie so viel zu tun, wie ein Sparbuch mit einer Aktie. In diesem Sinne! Steht auf und wehrt Euch!!! Liebe Grüße! Der Instructor | |||
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| 142: von: Instructor | vom: 26.03.2011 / 13:27:25 | ||
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| 141: von: Instructor | vom: 26.03.2011 / 13:26:57 | ||
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| 140: von: Instructor | vom: 26.03.2011 / 13:26:17 | ||
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| 139: von: Instructor | vom: 12.03.2011 / 22:28:19 | ||
| Liebe Bürger! Die Bemühungen der Anwälte der SPK waren offenbar umsonst. Ein echtes Armutszeugnis, wie Sie versucht hat die Öffentlichkeitsarbeit rechtschaffender Bürger mit Hilfe der "Kundengelder" zu unterbinden. Damit hat Sie Ihre Glaubwürdigkeit ein weiteres Mal öffentlich in Frage gestellt. Ob dies Ihr Ziel war, wage ich zu bezweifeln. Wie dem auch sei, die Homepage "www.bankentricks.de" steht in den Startlöchern und erfreut sich in Kürze an einer überarbeiteten Performance. Bleibt abzuwarten, wann der erste Eintrag mit neuen Pseudokritiken gegen die Feststellungen "staatlich vereidigter Sachverständiger" seitens der Sparkassen - und Banken Lobby dort auftauchen wird. Bin mal gespannt, wie wieder versucht werden wird, traurige Tatsachen mit vermeintlich gesundem Menschenverstand formulierten Argumenten zu relativieren. Leute verschliesst nicht länger die Augen vor den skrupellosen Machenschaften korrupter Vorstände, Rechtspfleger, Richter etc.. Wenn 480000000000€ per Gesetzesbeschluss festgelegt werden, der von Anwälten der Banken kreiert wurde und dann von Bänkern verplant werden darf, ohne das der Bund ein Mitspracherecht hat und lediglich einige "Zuhörer" des Parlaments bei diesen Beschlüssen zugelassen werden und mit der absoluten Verschwiegenheit traktiert werden, dann frag ich mich wo das noch hinführt. Die Summe entspricht dem 2-fachen Bundeshaushalt unserer Republik. Da muss man ja die Politiker ernsthaft in Schutz nehmen. Sie müssen über 5000000€ hier und 10000000€ da genau Rechenschaft ablegen und die wehrten Bänker haben Narrenfreiheit bei einer solch astronomischen Summe. Da zahlen wir, liebe Bürger noch in 100 Jahren für. Deutschland will eine Demokratie sein??? Das grenzt an Diktatur!!! Schliessen Sie sich uns an, um diesem Treiben ein Ende zu bereiten. Den "Sesselpupsern" gehört ein gehöriger Tritt in den Ar... . Einige brauchen den so kräftig, dass Sie idealerweise auf dem Mars landen. Aber bitte One Way Ticket!!! Sorry, aber was in unserem Land los ist, entbehrt sich mir jeglicher Logik und hat mit einer parlamentarischen Demokratie so viel zu tun, wie ein Sparbuch mit einer Aktie. In diesem Sinne! Steht auf und wehrt Euch!!! Liebe Grüße! Der Instructor | |||
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| 138: von: | vom: 04.05.2009 / 09:10:29 | ||
| Zur Freude der Sparkassen - Kunden / Video http://www.br-online.de/studio-franken/aktuelles-aus-franken/video-bgh-sparkasse-ID1240336875958.xml | |||
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| 137: von: Mathematik Student | vom: 03.05.2009 / 10:20:25 | ||
| Herr Professor ? um dieses Ergebnis zu erzielen, müssen Sie mit einem Zinsatz von 33,00 % bei viertelj. Abrechnung rechnen und das Denke ich, ist ziemlich weit hergeholt. Mit Mathematik haben Sie nichts zu tun. | |||
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